Bei der Sitzverteilung im Landesparlament werden zunächst im ersten Ermittlungsverfahren die Grundmandate in den sieben Wahlkreisen vergeben. Im zweiten Ermittlungsverfahren werden die Restmandate der Parteien unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesliste festgestellt. Für die Auswertung der Vorzugsstimmen gibt es unterschiedliche Modelle: Im Regionalwahlkreis kann jeder Wähler maximal drei Vorzugsstimmen vergeben. Dabei müssen Kandidaten derselben Partei angekreuzt werden. Auf der Landesliste ist nur eine Vorzugsstimme erlaubt: Wer mehr vergibt, wählt ungültig.
Außenseitereinzug in den Landtag praktisch unmöglich
Im Regionalwahlkreis entscheidet ein Wahlpunkte-System darüber, welcher Kandidat ein Grundmandat erhält. Die Wahlpunkte werden dabei mit Hilfe von Listen- und Vorzugspunkten errechnet. Über die Vorzugsstimmen von einem hinteren Listenplatz aus an die Spitze zu gelangen und quasi einen Außenseitersieg zu feiern, ist aufgrund der dafür erforderlichen Punkteanzahl aber beinahe unmöglich. Etwas leichter ist es da schon für einen Bewerber, den auf der Liste unmittelbar vor ihm platzierten Kandidaten zu überholen. Um im ersten Ermittlungsverfahren ein Vorzugsstimmenmandat zu erhalten, muss die Zahl der Vorzugsstimmen größer sein als 15 Prozent der im Wahlkreis für die Partei abgegebenen Stimmen.
Die Landesliste wird dann im zweiten Ermittlungsverfahren zur Vergabe der Restmandate herangezogen. Um auf der Liste vorgereiht zu werden und somit ein Vorzugsstimmenmandat zu bekommen, muss man Vorzugsstimmen zumindest im Ausmaß von vier Prozent der für die eigene Partei abgegebenen Stimmen erhalten. Im Burgenland-Wahlkampf werben Landeshauptmann Hans Niessl (SP) sowie FP-Chef Johann Tschürtz – die beide ohnehin Listenerste sind – und die FP-Abgeordnete Ilse Benkö um Vorzugsstimmen auf der Landesliste. Bei der VP führt JVP-Chef Christian Wolf einen Vorzugsstimmenwahlkampf, während für die Grünen Jugendkandidatin Julia Tinhof mit einem eigenen Sujet antritt.
Grüne kritisieren SP: "Schwere Fouls an der Demokratie"
Gerade die Grünen sind es auch, die die von den Sozialdemokraten beschlossene neue Regelung, bei der die Vorzugsstimme die Parteistimme sticht, und die damit betriebene Wahlwerbung der SP als "schwere Fouls an der Demokratie im Burgenland" kritisieren. "Nur dort, wo Landeskaiser in absolutistischer Manier herrschen", sei so etwas möglich, empörte sich Klubobfrau Grete Krojer am Dienstag. Das gleiche Wahlrecht habe auch Landeshauptmann Erwin Pröll (VP) in Niederösterreich eingeführt. "Weder 10.000 noch 20.000 Vorzugsstimmen können einen Landeshauptmann im Burgenland küren. Der Landeshauptmann wird vom Landtag gewählt", so die Klubobfrau. Die SP habe die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
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