Mutter und Kind tot

Gift in Arznei: Drei Kölner Apotheken geschlossen

Ausland
26.09.2019 10:20

Nachdem eine junge Frau (28) und ihr Neugeborenes durch eine vergiftete Arznei ums Leben kamen, haben die Behörden die sofortige Schließung von drei Apotheken in Köln angeordnet. Es gehe um den vorbeugenden Gesundheitsschutz während der laufenden Ermittlungen, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums am Donnerstag. Der Tod einer Mutter und ihres Babys waren am Montag öffentlich geworden.

„Da eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist die vorübergehende Schließung des gesamten Apothekenbetriebs erforderlich“, teilte die Bezirksregierung Köln mit. Es handelt sich um die Apotheke, aus der die vergiftete Arznei stammte, sowie um zwei Filialen.

Ärzte versuchten Kind mit Kaiserschnitt zu retten
Obduktionen hatten ergeben, dass die Mutter und ihr per Kaiserschnitt zur Welt gebrachtes Baby an multiplem Organversagen starben, wie die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte. Die 28-jährige Kölnerin war in der vergangenen Woche nach Angaben der Polizei gestorben, nachdem sie eine Glukose-Mischung aus der Kölner Apotheke zu sich genommen hatte. Das Präparat sei Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft gewesen. Das Baby, das man noch durch einen Kaiserschnitt zu retten versuchte, kam nach der Geburt ums Leben.

Mordkommission ermittelt in alle Richtungen
Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet; eine Mordkommission ermittelt in alle Richtungen. Bisher ist unklar, ob Fahrlässigkeit der Grund für die Verunreinigung des Mittels war oder ob jemand vorsätzlich handelte. Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien soll es sich bei dem giftigen Stoff um ein Betäubungsmittel handeln. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Stadt Köln wollten das allerdings zunächst nicht kommentieren.

Von der Bezirksregierung hieß es am Donnerstag: „Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte staatsanwaltschaftlich nicht abschließend ermittelt werden, wer die Verantwortung für die Verunreinigung trägt oder ob es sich möglicherweise um eine absichtliche Manipulation handelt.“

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