Hallstatt

Denkmalamt verzichtet auf Betretungsrecht

Oberösterreich
13.05.2010 16:37
"Wir werden in kein Haus gehen, wo wir nicht willkommen sind." Diese Zusage hat der Leiter des Bundesdenkmalamtes, Wilfried Lipp, der Hallstätter Bevölkerung am Mittwochabend im Rahmen einer Diskussionsrunde gemacht. 400 Leute waren dazu in den Kultursaal der Gemeinde gekommen.

Inhaltlich sind die Fronten aber nach wie vor verhärtet. In der Bevölkerung mehren sich Stimmen, die eine Gesetzesänderung fordern, um die Rechte der Behörde zu beschneiden. "Wie lassen uns wirklich gerne von den Experten des Bundesdenkmalamtes beraten", aber wenn man beim Ausbau des Hauses die Genehmigung einer "sehr strengen Behörde" brauche, würde die Jugend abwandern, befürchtet Bürgermeister Alexander Scheutz (SPÖ).

Die 900-Seelen-Gemeinde Hallstatt wurde 1996 in die Weltkulturerbe-Liste der Unesco aufgenommen. 75 Objekte stehen bereits unter Denkmalschutz, nun soll ein ganzer Ortsteil mit rund 150 Gebäuden, darunter zahlreiche private Wohnhäuser, unter Ensembleschutz gestellt werden. Weitere - auch in den benachbarten Gemeinden - könnten folgen. Eine Bürgerinitiative hat bereits knapp 5.000 Unterschriften dagegen gesammelt.

30 Prozent Wertminderung
"Die Hallstätter waren es, die die Häuser so erhalten haben, dass sie Weltkulturerbe geworden sind", betonte Scheutz. "Dafür sollte man ihnen dankbar sein und sie nicht bestrafen." In der Gemeinde gebe es ohnehin strenge Auflagen von Natur- und Landschaftsschutz. Dabei solle man es belassen, forderte er unter Applaus der Bevölkerung.

Besonders widerstrebe den Leuten die Eintragung des Denkmalamtes ins Grundbuch, die etwa 30 Prozent Wertminderung mit sich bringe, so Scheutz, sowie das Betretungsrecht der Behörde. Dieses könne sogar mit der Polizei erwirkt werden. Eine Besucherin erklärte, sie habe selbst einen Denkmalschützer "am Schlafittchen" aus ihrem Schlafzimmer geführt.

"Kulturverpflichtung des Eigentums"
"Ich habe in 40 Dienstjahren vom Betretungsrecht nie Gebrauch gemacht", betonte Lipp. Es sei aber in allen europäischen Ländern ausjudiziert, dass der Denkmalschutz verfassungskonform sei. Es bestehe eine "Kulturverpflichtung des Eigentums" für Güter, mit denen der Einzelne nicht machen könne, was er wolle. Die Eintragung ins Grundbuch sei gesetzlich vorgesehen. Hier etwas zu ändern liege nicht in seiner Kompetenz.

Es sei den Hallstättern aber unbenommen, eine Gesetzesänderung anzustreben. "Das ist eine politische Diskussion", die man auf europäischer Ebene führen müsse. Der Oberösterreichische Landtag verabschiedete kürzlich eine Resolution an die Bundesregierung. Darin heißt es, es müsse vor der Unterschutzstellung das Einvernehmen mit Gemeinde und Bewohnern hergestellt werden.

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