Jetzt Titel-Showdown
Mit 1,3 Promille Alkohol im Blut ist, wie berichtet, ein Villacher (73) mit einem E-Scooter gestürzt. Was viele nicht wissen: Alkoholisiert zu scootern ist strafbar.
Der Chef der Landesverkehrsabteilung Oberst Adolf Winkler: „Bis 0,8 Promille gibt’s keine Probleme. Das selbe gilt ja auch für Radler.“ Ist der Alkoholspiegel höher, wird auch bei Eigenverletzung ein Bericht an die BH erstellt. Oberst Winkler: „Für Führerscheinbesitzer bedeutet das in der Regel Probleme. Die Lenkerberechtigung ist dann vermutlich eine Zeit lang weg. Scooter oder Rad sind also kein Autoersatz für Betrunkene!“
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