Loibacher Feld

Hitlergruß am Kroaten-Treffen: Mann verurteilt

Kärnten
01.08.2019 12:42

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein 48-jähriger Kroate zu 18 Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte nach dem heurigen Kroatentreffen am Loibacher Feld bei Bleiburg den Hitlergruß gezeigt. Die zwei Monate saß der 48-Jährige bereits in Untersuchungshaft ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Kroate bekannte sich in seiner Befragung durch Richter Gernot Kugi, der dem Schwurgerichtshof vorsaß, schuldig: „Ich habe mit dem Alkohol übertrieben.“ Laut Polizei hatte der Mann zum Tatzeitpunkt drei Promille. Den Hitlergruß hatte er direkt vor einer Polizistin ausgeführt: „Ich wollte einfach im Mittelpunkt stehen und provozieren.“

In dem Moment habe er „nicht normal überlegt“. In Kroatien würde man einen Hitlergruß „viel milder“ betrachten, was er gemacht hatte, sei aber jedenfalls eine „große, große Dummheit“ gewesen. Er wolle sich auch bei der Polizei entschuldigen und bereue es, wenn er die Gefühle von anderen Personen mit seinem Verhalten verletzt habe, sagte der Mann.

Der 48-Jährige, der seit seiner Festnahme im Mai in Untersuchungshaft saß, betonte immer wieder, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, welche Folgen sein Verhalten haben würde.

Verteidiger Günther Clementschitsch führte an, dass sein Mandant durch die Teilnahme an dem Treffen „aus seinem eintönigen Leben“ ausbrechen wollte. Die Tat sei aus seiner Sicht nicht politisch motiviert gewesen, sondern aus Frust heraus geschehen - „wobei das dem Verhalten natürlich nichts von seiner strafrechtlichen Relevanz nimmt“. Das Gedenktreffen in Bleiburg müsse man differenziert betrachten, immerhin würde auch gewählte kroatische Politiker daran teilnehmen.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Als Milderungsgründe führte Kugi die Enthemmung durch die Alkoholisierung ins Treffen, auch seine Unbescholtenheit und das Geständnis war dem Mann zugutegekommen. Allerdings merkte der Richter an, dass mit der unbedingten Haftstrafe von zwei Monaten auch dem generalpräventiven Aspekt genüge getan wurde: „Die Veranstaltung am Loibacher Feld hat eine große Außenwirkung.“

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