Schadenersatz!

Gericht rügt Tigas: AGB sind teilweise sittenwidrig

Tirol
11.04.2010 17:52
"Sittenwidrig, daher ungültig!", stellt ein Richtersenat des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) rechtskräftig zu einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tigas fest. Darin schließt der Gas-Monopolist jede Haftung bei Schäden aus, wenn sie "leicht fahrlässig" verursacht wurden. Wasserschäden im Keller eines Hauses einer Unterländer Familie hatte die Tigas mitverschuldet, wollte aber nicht zahlen.

In Vomp hatten zwei Familien 2004 ein Doppel-Fertigteilhaus errichtet. Wegen des hohen Grundwasserspiegels hatte man eine wasserdichte Kellerwanne in Auftrag gegeben. Dennoch trat an drei Stellen immer wieder Wasser ein. Ursachen laut Sachverständigen: ein undichter Keller-Lichtschacht, eine verpfusche Elektroleitung, aber auch ein Leck bei der Zuleitung des Rohres der Tigas. Tigas-Subunternehmer hatten den Quellschaum rund um das Gasrohr undicht verarbeitet. Die Folge: Wasserschäden.

Für die Geschädigten brachte Anwältin Beate Köll-Kirchmeyr Klage gegen die Tigas ein. Diese hatte auf die Regressforderung der Hausversicherung auf ihr "Kleingedrucktes" verwiesen: "Bei leicht fahrlässigem Verhalten schließt die Tigas jede Haftung aus." Der Erstrichter des Landesgerichts sprach deshalb den Familien keinen Schadenersatz zu.

In ihrer Berufung an den OLG-Senat führte Anwältin Köll-Kirchmeyr aus:

  • Wegen der Monopolstellung der Tigas, 
  • weil kein Kunde die Tragweite eines solchen Verzichts auf Haftung abschätzen kann, und 
  • weil die Tigas Schäden, verursacht durch einen Subunternehmer, selbst bei diesem zurückfordern kann, 

müsse die Tigas haften.

Der OLG-Senat (Vorsitz: Richter Ewald Kerl) schloss sich dieser Argumentation an. Die Tigas muss 26.616 € Schadenersatz und 16.720 € Verfahrenskosten zahlen.

Zudem stellte der Senat fest: Auch wenn Aufsichts- und Kontrollbehörde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen genehmigten, ist diese Klausel zweifelsfrei sittenwidrig. Was wohl die Tigas-Kunden besonders interessieren dürfte

von Hans Licha, Tiroler Krone

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