In Vomp hatten zwei Familien 2004 ein Doppel-Fertigteilhaus errichtet. Wegen des hohen Grundwasserspiegels hatte man eine wasserdichte Kellerwanne in Auftrag gegeben. Dennoch trat an drei Stellen immer wieder Wasser ein. Ursachen laut Sachverständigen: ein undichter Keller-Lichtschacht, eine verpfusche Elektroleitung, aber auch ein Leck bei der Zuleitung des Rohres der Tigas. Tigas-Subunternehmer hatten den Quellschaum rund um das Gasrohr undicht verarbeitet. Die Folge: Wasserschäden.
Für die Geschädigten brachte Anwältin Beate Köll-Kirchmeyr Klage gegen die Tigas ein. Diese hatte auf die Regressforderung der Hausversicherung auf ihr "Kleingedrucktes" verwiesen: "Bei leicht fahrlässigem Verhalten schließt die Tigas jede Haftung aus." Der Erstrichter des Landesgerichts sprach deshalb den Familien keinen Schadenersatz zu.
In ihrer Berufung an den OLG-Senat führte Anwältin Köll-Kirchmeyr aus:
müsse die Tigas haften.
Der OLG-Senat (Vorsitz: Richter Ewald Kerl) schloss sich dieser Argumentation an. Die Tigas muss 26.616 € Schadenersatz und 16.720 € Verfahrenskosten zahlen.
Zudem stellte der Senat fest: Auch wenn Aufsichts- und Kontrollbehörde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen genehmigten, ist diese Klausel zweifelsfrei sittenwidrig. Was wohl die Tigas-Kunden besonders interessieren dürfte
von Hans Licha, Tiroler Krone
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