Verwirrendes Gesetz

Wo hört ab sofort beim Wandern der Berg auf?

Kärnten
02.04.2010 18:28
Wandern in Kärnten wird, zumindest für diejenigen, die voranmarschieren, ab sofort kompliziert und unter Umständen auch illegal. Die mit 1. April in Kraft getretene Gesetzesnovelle zum Berg und Skiführergesetz verbietet teilweise das geführte Wandern und sorgt für Ärger und Verwirrung.

Die Novelle besagt, dass Bergwanderungen gegen Entgeld nur noch von Bergführern durchgeführt werden dürfen. Ein Qualitäts- und Berufsgruppenschutz, für den der Verein der Bergwanderführer kämpfte. "Manche Hotels haben ja schon Kellner mit den Gästen losgeschickt", weiß Obmann Helmut Ortner.

Kritisiert wird allerdings, dass in dem Gesetz nicht definiert ist, wo eine Bergwanderung aufhört und zur normalen Wanderung wird. Beim Verband Alpiner Vereine Österreichs spricht man von "einem Schlag gegen den Wandertourismus". Die Wanderführer des VAVÖ sind derzeit ebenso kaltgestellt wie die vom Ländlichen Fortbildungsinstitut ausgebildeten Natur und Landschaftsführer, die von Hotels oder Tourismusverbänden gerne gebucht werden.

Bis zu 720 Euro Strafe
Vorerst lassen etliche private Anbieter bei möglichen Strafen bis zu 720 Euro die Finger vom Wandern. "Singlewandern", eine Kennenlernmöglichkeit bei harmlosen Touren um den Wörthersee, auch mit Unterstützung der Wörther See Tourismus initiert, wurde eingestellt. "Unsere Guides machen sich strafbar und welcher Bergführer will schon um den See wandern", weiß Organisator Helmut Zörrer.

von Gernot Kurz, "Kärntner Krone" 
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