Gegen Kinderpornos
EU-Kommission plant Sperren und neue Tatbestände
Sie will den Entwurf der Richtlinie an diesem Montag in Brüssel vorstellen. Bilder, die Kindesmissbrauch zeigen, könnten "unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten", schreibt Malmström. "Handeln wir nicht, so könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen."
22 Straftatbestände
Der Richtlinienentwurf, der der "F.A.Z." vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten; darunter das sogenannte Grooming, der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst. Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sollen in Zukunft auch das gezielte Suchen nach und das Betrachten derselben im Internet strafbar sein.
Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos "streamen", sie also in Echtzeit abrufen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern. Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen.
Österreichs Justiziministerin Claudia Bandion-Ortner bezeichnete Österreich im Oktober 2010 nach einem EU-Treffen, bei dem auch Kinderpornografie Thema war, als Vorreiter bei den Strafen in Sachen Kinderpornographie. "Wir sind einer der wenigen Staaten, die wissentliches Betrachten von Kinderpornographie und nicht nur das Herunterladen unter Strafe stellen." Ein deutsches Pilotprojekt für allfällige Internetsperren, das mittlerweile aber wieder eingestellt wurde, wollte sich die Ministerin damals genauer ansehen.
Piratenpartei: "Frühwarnsystem für Kriminelle"
Die "Piratenpartei Österreichs" warnte angesichts von Malmströms Plänen vor einer "Internetzensur in Europa". Das Instrument könne für die Sperrung jeglicher unbequemer Inhalte missbraucht werden und gefährde damit das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, hieß es. Die Piratenpartei sei "sich mit den meisten Experten darin einig, dass die angestrebte Methode des Access-Blockings keineswegs dazu geeignet ist, die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, geschweige denn den Missbrauch von Kindern zu verhindern". Als Frühwarnsystem für Kriminelle seien diese Sperren sogar kontraproduktiv, Täter würden gewarnt und könnten sich der Verfolgung entziehen.
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