Morde an Heiligabend
Tirolerin tötete in der Schweiz ihre Kinder – lebenslang
Für die Geschworenengericht, das sich in dem Prozess ausschließlich auf Indizien stützen konnte, gab es keine Zweifel, dass die Mutter in der Nacht auf den Heiligen Abend 2007 ihre beiden Kinder getötet hatte, wie der Gerichtsvorsitzende Pierre Martin ausführte. Sie habe die "rational kaum erklärbare" Tat skrupellos ausgeführt. Damit habe sie ein sehr schweres Verschulden auf sich geladen.
Um die Kinder zu töten, ging sie nacheinander in die beiden Kinderzimmer und erstickte jedes der schlafenden Siebenjährigen. Einmal verwendete sie einen Polster, beim zweiten Kind einen Badeteppich, berichtet die Schweizer Zeitung "Blick". Für die beiden Kinder sei es ein schmerzhafter Todeskampf gewesen, der Minuten dauerte, hieß es vor Gericht. Anschließend täuschte die Frau einen Einbruch vor, leerte ihre Handtasche auf dem Sofa aus und weckte ihren Mann, der in weiterer Folge die Polizei alarmierte.
Ehemann saß drei Wochen in U-Haft
Durch die ersten Aussagen der Frau geriet der 41-Jährige unter Verdacht. Der Vater der Zwillinge, der sich mittlerweile von der 36-Jährigen scheiden hat lassen, saß fast drei Wochen lang in U-Haft, ehe die Ermittlungen ergaben, dass er die beiden Kinder nicht umgebracht haben konnte und seine Schilderungen der Tatnacht, im Gegensatz zu denen seiner Ehefrau, keine Widersprüche aufweisen.
Schließlich wurde die 36-Jährige unter Tatverdacht festgenommen. In den Vernehmungen bei der Polizei hatte die gebürtige Tirolerin anfangs ausgesagt, sie könne sich nicht an den Tag erinnern und wegen des schweren Verlusts ihrer beiden "Goldschätze" nicht mehr zwischen Realität und Fiktion unterscheiden. Vor Prozessbeginn sagte sie in einer weiteren Einvernahme, es sei möglich, dass sie die Morde begangen habe. Am Donnerstag wären die Zwillinge - ein Bub und ein Mädchen - zehn Jahre alt geworden.
"Sie hat ein Doppelleben geführt"
Im Laufe des rund zweiwöchigen Prozesses vor dem Zürcher Geschworenengericht sagten rund 38 Zeugen und Experten aus. Sie belasteten die Angeklagte teilweise schwer und zeichneten das Bild eines relativ eintönigen Familienlebens, aus dem sich die Frau mit Ess- und Shoppingattacken und erlogenen Liebschaften flüchtete. Sie sei sehr einsam gewesen und habe bei ihren zahlreichen Einkaufstouren oftmals freiwillig in Geschäften mitgeholfen, sagte einer ihrer Liebhaber aus, dem die Frau von angeblichen Seitensprüngen ihres Mannes erzählt hatte.
Einer der Schlüsselmomente im Prozess war gegen Ende das Vorspielen des Notruftonbandes, auf dem der 41-jährige Vater mit panischer, tränenerstickter Stimme meldet, dass bei ihm eingebrochen wurde und jemand seine Kinder getötet hat. Von den Veränderungen, die seine Frau durchmachte, hatte der selbstständige Handwerksunternehmer nichts bemerkt. Auch über ihre Seitensprünge, die die Verteidigung ihm als Mordmotiv zur Last legen wollte, habe er nicht Bescheid gewusst. "Sie hat ein Doppelleben geführt", sagte der 41-Jährige laut einem Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung" vor den Geschworenen.
Keine Milde für Doppelmord
Mit dem Urteil folgte das Gericht nun weitgehend dem Antrag des Anklägers. Staatsanwalt Markus Oertle hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes gefordert. Keine Chance hatte der Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Auch ihr Eventualantrag, die Frau wegen mehrfachen Totschlags mit sieben Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen, blieb erfolglos.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie die Tat nicht von langer Hand geplant. Und der Gerichtspsychiater hatte ihr eine leicht verminderte Schuldfähigkeit zugestanden. Da es sich aber um zwei Morde handelte, konnte dies keine Reduktion der Strafe bewirken.
Auf die Frage, ob er mit dem Urteil zufrieden sei, fragte Markus Bischoff, Rechtsvertreter des Vaters der Kinder, zurück: "Wie kann man zufrieden sein, wenn zwei Kinder tot sind?" Seinem Mandanten sei es wichtig gewesen, dass die Wahrheit auf den Tisch komme. Für ihn sei nun das Wichtigste, dass der Fall abgeschlossen sei.
Vorzeitige Entlassung frühestens nach 15 Jahren möglich
"Lebenslänglich" bedeutet für die 36-Jährige, dass sie frühestens nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann (bei einer begrenzten 20-jährigen Freiheitsstrafe wäre dieser Termin bereits nach 13 1/3 Jahren erreicht). Der Angeklagten wird die erstandene Haft von zweieinviertel Jahren seit Weihnachten 2007 angerechnet.
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