Glyphosat-Prozess

Nächster Sieg eines Krebskranken gegen Monsanto

Ausland
28.03.2019 11:55

Krebskranker gegen Monsanto: Auf diese Konstellation muss sich das seit dem Vorjahr zum deutschen Bayer-Konzern gehörende US-Unternehmen wohl einstellen. Hunderte Klagen, die glyphosathältige Unkrautvernichtungsmittel für die Erkrankung der Kläger verantwortlich machen, sind bereits eingereicht worden. In zwei Fällen musste das Unternehmen schwere Niederlagen einstecken. Nach der Verurteilung zur Zahlung von 289 Millionen Dollar (knapp 257 Mio. Euro) Schmerzensgeld an einen Schulwart sind am Mittwoch einem 70-jährigen Pensionisten 81 Millionen Dollar (knapp 72 Mio. Euro) zugesprochen worden.

Edwin Hardeman hatte das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup über viele Jahre hinweg eingesetzt und ist nun an Lymphdrüsenkrebs erkrankt. Das zuständige Bundesbezirksgerichts in San Francisco urteilte am Mittwoch, dass Monsanto für Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat haftbar ist und dem Kläger Hardeman Schadenersatz zahlen muss. Hardeman zeigte sich von dem Urteil „überwältigt“. Er könne es noch gar nicht richtig begreifen.

Wegweisendes Urteil für Hunderte weitere Klagen?
Für Bayer ist der Fall Hardeman hochbrisant, da es sich um einen richtungsweisenden „Bellwether Case“ handelt. Damit ist im US-Recht eine Art Musterfall in einem Massenverfahren gemeint. Mehrere dieser repräsentativen Fälle sind angesetzt. Sie sollen den Streitparteien helfen, das Ausmaß von Schäden und die Höhe denkbarer Vergleichszahlungen besser abschätzen zu können. Insgesamt sind bei dem zuständigen US-Richter Vince Chhabria mehrere Hundert Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern gebündelt.

Bayer geht in Berufung
Mutterkonzern Bayer zeigte sich enttäuscht und kündigte an, Berufung einzulegen. Dennoch ändere das Urteil nichts „am Gewicht von über vier Jahrzehnten umfangreicher wissenschaftlicher Arbeit und den Schlussfolgerungen von Regulierungsbehörden weltweit, welche die Sicherheit unserer glyphosatbasierten Herbizide und die Schlussfolgerung stützen, dass diese nicht krebserregend sind“. Das Urteil habe keinen Einfluss auf zukünftige Fälle - jedes Verfahren sei auf Basis der jeweiligen Umstände gesondert zu betrachten.

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