3.600 Euro Lohn waren noch offen, als ein gelernter Schweißer von seiner Leiharbeitsfirma gekündigt wurde. Geld, das der Mann natürlich dringend benötigte. Schließlich sind die Aussichten auf einen neuen Job nicht gerade gut. Doch ausgezahlt wurde ihm die Summe zunächst nicht.
Der Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer und bat um Hilfe. "Die Firma argumentierte mit der schlechten Wirtschaftslage und damit, dass man dem Mann sowieso in Aussicht gestellt habe, ihn in besseren Zeiten wieder einzustellen, wenn er auf den offenen Lohn verzichtet", so AK-Jurist Heinz-Erik Hobisch.
AK: "Wider die guten Sitten"
Das sei natürlich wider die guten Sitten und ein ganz mieser Versuch, Arbeitnehmer in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zu erpressen, erklärt der Experte. Die Arbeiterkammer klagte das Unternehmen und bekam Recht. Dem Schweißer wurde der offene Lohn ausbezahlt.
von Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
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