EuGH gab Witwen recht

Weitreichendes Urteil: Urlaub wird Teil des Erbes

Wirtschaft
08.11.2018 06:00
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Eine weitreichende Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gefällt: Stirbt ein Arbeitnehmer, dann wird der Resturlaub, der noch nicht konsumiert ist, zum Teil der Erbmasse. Erben können vom Arbeitgeber eine Entschädigung verlangen.

Zwei Witwen in Deutschland hatten Klage eingebracht. Sie wollten eine Ausgleichszahlung für den noch nicht konsumierten Urlaub ihrer verstorbenen Ehemänner. Und sie blitzten zunächst damit ab, doch das Bundesarbeitsgericht leitete den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg(Bild: APA/Robert Fishman / vario images / picturedesk.com)

EuGH gab Witwen recht
 
Der EuGH befand jetzt, dass natürlich die wesentlichste Bedeutung des Urlaubs, der der Erholung des Arbeitnehmers dient, durch den Tod verloren ist. Doch Urlaub hat auch finanziellen Wert. Erben können daher Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.

In einem zweiten Punkt entschied der EuGH ebenfalls für die Arbeitnehmer: Nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch, wenn er nicht konsumiert ist. Der Arbeitgeber muss zuerst begründen, warum der Urlaub nicht konsumiert wurde, und eventuell eine Ausgleichszahlung leisten.

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