Geplatzt ist Dienstag ein aufwändiger Betrugsprozess am Landesgericht Klagenfurt. Denn alle waren da – Richterin, Staatsanwalt, Verteidiger, Angeklagte, der Wirtschaftsgutachter, die Zeugen, weitere Anwälte. Nur die schon im November bestellten Schöffen fehlten. Das könnte nun teuer werden.
Was nun für sie ein Nachspiel hat: Denn bleiben Laienrichter unentschuldigt einem Gerichtsverfahren fern, können sie mit Ordnungsstrafen von bis zu 1.00 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von acht Tagen belegt werden. In diesem Fall wurde die Verhängung einer solchen Strafe auch beantragt. Richterin Sabine Rossmann kann den Prozess frühestens im März nachholen.
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