"Nur" 1,85 Prozent
Kommission klagt wegen zu geringer Gehaltserhöhung
Die Erhöhung betrifft die rund 40.000 EU-Beamten sowie die Kommissare und Präsident Barroso, die EU-Richter, den ständigen Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und alle Europaabgeordnete, die aus dem EU-Haushalt bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli 2009.
Den Beamten ist die Erhöhung um 1,85 Prozent offenbar jedoch nicht genug. Kommissions-Sprecherin Pia Maria Ahrenkilde erklärte daher am Mittwoch in Brüssel, man habe einstimmig die Annullierung der Entscheidung des Rates beantragt. Außerdem habe man ein "beschleunigtes Verfahren" beantragt.
"Nicht im Einklang mit vereinbarter Berechnungsmethode"
Bereits im Dezember hatte die Kommission betont, dass man den Beschluss der EU-Staaten zwar zur Kenntnis nehme, allerdings sei dieser nicht im Einklang mit der gesetzlich vereinbarten Berechnungsmethode. Diese sieht die Bezahlung der EU-Beamten nach dem Beamtenstatut anhand der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg und Großbritannien) vor. Maßgeblich dafür ist das Jahr 2008.
"Gehaltsentwicklung hinkt nationalen Beamten nach"
Mehrere Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 Prozent wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht. Demgegenüber erklärten die EU-Kommission und die Gewerkschaften, die Anpassung der Gehälter der EU-Bediensteten sei vertraglich festgesetzt, außerdem würden die EU-Bediensteten bei der Gehaltsentwicklung den nationalen Beamten nachhinken.
In Österreich hatten die Beamten 2009 ein Plus von 3,55 Prozent bekommen. 2010 erhalten sie eine Gehaltserhöhung um 0,9 Prozent.







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