Schwere Strafen

Hypo: Zehn Jahre Haft drohen bei Untreue und Betrug

Kärnten
05.01.2010 17:52
An Kärntens Stammtischen werden ehemalige Hypo-Bosse, unter deren Führung die Bank in den Abgrund geschlittert ist, schon vorverurteilt. Tatsächlich ist noch völlig unklar, was wer – wenn überhaupt – strafrechtlich zu verantworten hat. Untreue oder Betrug könnten aber bis zu zehn Jahre Gefängnis einbringen.

Die Bayern orten ja Malversationen beim Kauf der Hypo durch die Bayern LB. Ex-Chef Werner Schmid steht hier im Mittelpunkt der Ermittlungen. In Klagenfurt hält man sich noch bedeckt, was Namen anlangt.

Von den Ex-Vorständen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger – beide ja schon wegen Bilanzfälschung verurteilt – ist die Rede,  Millioneninvestor Tilo Berlin dagegen soll laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft derzeit nicht als Beschuldigter gelten, geschweige denn kurz vor einer Verhaftung stehen. Für alle gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Welche Delikte wären rund um den Fall Hypo überhaupt anzuklagen?

§ 153 Untreue: Wer die Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht, ist mit bis zu zehn Jahren Haft zu bestrafen – da könnten auch Insidergeschäfte darunter fallen.

§ 147 schwerer Betrug: Ebenfalls zehn Jahre. Bawag-Chef Elsner wurde wegen Betrugs und Untreue zu neun Jahren (nicht rechtskräftig) verurteilt.

§ 255 Aktiengesetz: Da werden Bilanzerstellungen, Berichtspflichten und die Sonderberichtspflicht vor einer drohenden Gefährdung der Liquidität geregelt. Die Hypo soll ja schon länger vor der Pleite gestanden haben – das könnte also auch Entscheidungsträger aus jüngerer Zeit betreffen.

 § 302 Amtsmissbrauch: Haben Kärntner Politiker und ihre Parteien beim Hypo-Deal mitgeschnitten? Bis zehn Jahre Haft stehen auf solche Delikte!

von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"

Weitere Storys zur Causa Hypo sind in der Infobox!

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