Länderpensionen

Weiterhin Privilegienrenten für Landesbedienstete

Österreich
18.09.2009 19:34
Auch sechs Jahre nach der großen Pensonsreform, die die Beamten des Bundes genauso wie die ASVG-Versicherten getroffen hat, wuchern in fünf der neun Bundesländer noch die alten Pensionsprivilegien. Der Rechnungshof mahnt die Betroffenen - allen voran den Spitzenreiter Kärnten - jetzt noch einmal, die Reformen bezüglich der Renten ihrer Bediensteten endlich umzusetzen.

Im Zuge des Finanzausgleichs vor zwei Jahren hatten alle Bundesländer versprochen, ihr Pensionsrecht für die Landes- und Gemeindebediensteten an jenes des Bundes anzugleichen. Doch in Kärnten, Wien, Salzburg und Tirol besteht noch erheblicher Nachholbedarf. Im Burgenland gibt es zwar einen Beschluss der Landesregierung, der aber noch nicht umgesetzt ist. Das Einsparungspotenzial für diese fünf Länder beträgt laut Rechnungshof satte 450 Millionen Euro.

In Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark und in Vorarlberg wurde die Pensionsreform so wie beim Bund bereits begonnen. Im Endausbau ab 2050 (nach Ablauf der Übergangsregelungen) erhält z.B. ein Akademiker nur mehr rund 40 Prozent seines Letztbezuges als Pension und nicht mehr wie früher 80 Prozent.

"Pensionsparadies" Kärnten: 3.594 statt 2.262 Euro
Die Privilegien in den vom Rechnungshof kritisierten Ländern an einem Beispiel: Ein 1995 geborener Mann (das Geburtsjahr wurde vom Rechnungshof aufgrund der bis 2050 laufenden Übergangsregelungen so gewählt), der seine Berufslaufbahn als Akademiker beim Bund oder in einem der Länder, die die Reform umgesetzt haben, verbringen wird, kann aus heutiger Sicht mit 2.262 Euro Pension rechnen.

Wäre er beim Land Salzburg oder Tirol mit den derzeitigen Regelungen im Dienst, käme er auf 2.652 bzw. 2.929 Euro im Ruhestand. Noch viel besser erginge es ihm im Burgenland (3.149 Euro), in Wien (3.291 Euro) oder im "Pensionsparadies" Kärnten, wo er im Ruhestand satte 3.594 Euro kassieren würde. Das südlichste Bundesland ist auch das einzige, wo Beamte noch mit 61,5 Jahren in den "normalen" Ruhestand treten, sonst überall erst mit 65.

von Manfred Schumi (Kronen Zeitung) und krone.at

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