„Wie komme ich dazu, für ein nicht bestelltes Bild zu bezahlen. Ich sehe auch nicht ein, dass ich extra auf die Post gehen soll, um das Bild zurückzusenden“, sagt die Eisenstädterin. „Vollkommen richtig“, bestätigt Eva Schreiber von der AK. Unaufgefordert zugesandte Waren können ohne Bezahlung behalten werden, lautet die Erklärung.
Einzige Ausnahme: Wenn offensichtlich ein Irrtum vorliegt und die Waren für jemand anderen bestimmt waren. Das musste auch das Salzburger Fotostudio einsehen. Das Klassenfoto bleibt bei dem HTL-Schüler, bezahlt wird nicht.
von Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
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