„Anspruchsberechtigt ist jeder, der kein Einkommen hat. Also die Ärmsten der Armen, die aus dem sozialen Netz hinausfallen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben“, erklärt Sozialreferent Christian Ragger. Er will erreichen, dass das Geld vor allem Kärntner Bedürftigen zugute kommt. „Wir haben ein enormes Problem mit der explosionsartigen Zunahme von ausländischen Beziehern.“
Schärfere Bestimmungen gefordert
Denn in Kärnten haben Asylanten bereits nach vier Monaten Aufenthalt Anspruch auf die Mindestsicherung. In der Steiermark etwa besteht dieser Anspruch erst nach zwölf Monaten. Daher will Ragger die Bestimmungen auch in Kärnten entsprechend verschärfen.
Heuer gibt Kärnten knapp 16 Millionen Euro für die Mindestsicherung aus, inklusive der vier Millionen für den Heizkostenzuschuss sind es immerhin 20 Millionen. 2008 waren es noch um vier Millionen Euro weniger. „Die Steigerung ist vor allem auf die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zurückzuführen“, so Ragger.
Kärnten spart sich vier Millionen Euro
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den Lebensumständen. Sie reicht von derzeit 506 Euro im Monat für einen Arbeitslosen, der bei seinen Eltern wohnt, bis zu über 2.000 Euro für Familien mit fünf Kindern. Durch die Umstellung auf die Bundeslösung erspart sich das Land Kärnten künftig vier Millionen Euro, da der Bund die Notstandshilfe erhöht und auch die Krankenversicherung übernimmt, wenn einer der Bezieher der Mindestsicherung nicht versichert ist.
von Waltraud Dengel, "Kärntner Krone"
Symbolbild
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