Landesjurist Albert Kreiner hatte in der „Krone“ ja aufgezeigt, dass es kein Berufsbild eines Bademeisters gibt. Kreiner: „Vom Gesetz her könnten sogar Nichtschwimmer als provisorische Aufpasser in den Bädern Dienst tun.“
Der zuständige Landeshauptmann Gerhard Dörfler zögert mit entsprechenden Maßnahmen: „Ich werde eine Prüfung der Gesetzeslage anregen und die Kärntner Regelung mit anderen Bundesländern vergleichen.“ Natürlich wäre es, so Dörfler, nach dem Sprungturm-Drama von Millstatt, sinnvoll, an verstärkte Sicherheitsvorgaben zu denken.
In Kärnten gibt es kein Gesetz, das einen Bademeister in Seen und Bädern vorschreibt. Soll dieses eingeführt werden? Stimm ab in der Infobox!
Der elfjährige Bub, der in Millstatt nach einer Kollision mit einem 13-Jährigen am Sprungturm knapp 30 Minuten unter Wasser war, liegt weiter im LKH Klagenfurt im künstlichen Koma. „Je kälter das Wasser, desto höher die Chancen, dass es zu keiner Hirnschädigung kommt“, so Notarzt Dieter Kopper, der immer wieder mit Unfällen beim Baden zu tun hat. „Kinder haben den Vorteil, dass ihre Zellen noch jung sind und sich leichter regenerieren können.“
von Fritz Kimeswenger, "Kärntner Krone" und kaerntnerkrone.at
Symbolbild
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