Wegen 20 Minuten!
Mann hingerichtet, weil Richterin nicht wartete
Der Fall geht auf den 25. September 2007 zurück. Damals hatte das Oberste US-Gericht einen Einspruch gegen die Verfassungsmäßigkeit der Giftspritze angenommen. Die Anwälte des texanischen Todeskandidaten Michael Richard, der noch am selben Abend mit der Giftspritze hingerichtet werden sollte, versuchten daraufhin in letzter Minute, beim Obersten Strafgerichtshof von Texas einen Aufschub der Hinrichtung zu erwirken.
"Wir schließen um 17 Uhr"
Als sie nach einer Computerpanne gegen 16.50 Uhr beim Gericht anriefen, damit dieses 20 Minuten länger als üblich geöffnet bliebe, antwortete man ihnen auf Anweisung von Keller: "Wir schließen um 17 Uhr." Ein Eilantrag beim Obersten US-Gericht schlug dann fehl, weil die Stellungnahme des zuständigen lokalen Richters - eben von Keller - fehlte. Richards wurde noch am selben Abend hingerichtet, der 48-Jährige war der letzte Todeskandidat, der während des angesetzten Moratoriums hingerichtet wurde.
Widersprüchliche Angaben
Bei der Anhörung in San Antonio stellten beide Seiten nun ihre Versionen des Hergangs dar. Kellers Anwalt versicherte nach Angaben lokaler Medien, die Richterin habe lediglich auf die Schließungszeiten der Büros hingewiesen, damit aber nicht gemeint, dass danach kein Antrag auf Aufschub mehr gestellt werden könne. Dagegen bekräftigten Richards Anwälte ihre Auffassung, Keller habe eine Verlängerung der Öffnungszeiten abgelehnt, obwohl dies im Fall von Todesurteilen allgemeine Praxis sei.
Richterin Keller ist für ihre kompromisslose Haltung bekannt, von Gegnern der Todesstrafe wird die Republikanerin "Sharon Killer" genannt. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihr nun die Entlassung.
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