Keine Reue gezeigt

Onkel verging sich an Nichte – fünf Jahre Haft!

Burgenland
06.08.2009 13:05
Fünf Jahre unbedingte Haft und 30.000 Euro Schmerzensgeld - so lautet das Urteil im Falle des 56-Jährigen, der sich jahrelang an seiner Nichte vergangen haben soll. Der Mann soll in den Jahren 1991 bis 1993 mehrmals die heute 28-Jährige missbraucht haben. Sie sei unter anderem festgehalten, eingesperrt sowie einmal in einem Wald an einem Baum angebunden worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte ging in Berufung.

Begonnen habe alles im zehnten Lebensjahr der jungen Frau. Damals folgte sie ihrem Onkel ins Badezimmer, welches dieser abschloss und das Mädchen dann zu oralen Handlungen zwang. "Was ist sie den überhaupt ins Bad hineingekommen", las Richter Wolfgang Rauter eine Aussage aus dem Einvernahmeprotokoll des Angeklagten vor. Der 56-Jährige zeigte keine Reue und gestand nur den Vorfall im Badezimmer. Dass er die Minderjährige an einen Baum gebunden haben soll, um sie unsittlich zu berühren oder bei Spielen versucht habe, ihr zwischen die Beine zu fassen, bestritt er vehement. Vielmehr ergriff er beim Schlusswort die Möglichkeit, den Richter darauf hinzuweisen, dass dieser sich "blamiere", wenn er ihn bestrafe, seien dies doch "alles Falschaussagen".

Martyrium kam per Zufall ans Tageslicht
Aufgekommen war der Missbrauch durch einen Streit zwischen dem Vater des Mädchens und dem Angeklagten. Zwar hatte das Kind an seinem 14. Geburtstag die sexuellen Übergriffe gegenüber der Mutter angesprochen, bat aber darum, nichts zu unternehmen. Die Mutter wollte den Onkel zum Geburtstag einladen, das Mädchen lehnte das ab. Aus Scham und weil sie die Großmutter nicht verletzen wollte, wurde geschwiegen. "Sie (das Opfer, Anm.) spürte ganz genau, sie muss 'die Gosch'n halten', weil's die Großmutter sonst nicht aushält, was der Sohn anstellt", formulierte der Leitende Staatsanwalt Wolfgang Swoboda.

Tätigkeiten "im oberen Teil" des Spektrums
Durch die Verlängerung der Verjährungsfrist im Rahmen des sogenannten zweiten Gewaltschutzpakets, das in diesem Jahr beschlossen wurde, konnte der Fall verhandelt werden. Am Mittwoch fanden die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung statt. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es zwar nicht zum "Geschlechtsakt gekommen ist und Festhalten oder Festbinden nicht die Spitze des Spektrums sind, aber im oberen Teil" angesiedelt sei. 

Frau leidet noch immer an den Folgen
Die junge Frau leide noch heute an den Folgen. Dreimal hat sie bereits versucht, sich das Leben zu nehmen. „Die seelischen Wunden sind nie verheilt“, bestätigt auch eine Psychologin. „Meine Lebensgefährtin hat am Anfang unserer Beziehung überhaupt keine Zärtlichkeiten zugelassen. Irgendwann hat sie mir schließlich von den Übergriffen erzählt“, berichtete ihr Ex-Freund vor Gericht. 

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