„Die Keiler lassen sich nur schwer abwimmeln. Geschickt verwickeln sie Hausbesitzer in Gespräche über hohe Telefontarife. Mit leeren Versprechungen werden verunsicherte Kunden dann zum Wechsel des Anbieters überrumpelt“, wird erklärt.
Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften
So wie vielen erging es einem Rentner aus Pinkafeld. Er hatte einen Vertrag unterschrieben, bat danach jedoch prompt die Konsumentenschützer des Landes um Hilfe. „Bei Haustürgeschäften kann jeder binnen sieben Tagen ohne Angabe von Gründen die Vereinbarung rückgängig machen“, betont Landesrätin Verena Dunst: „Vor allem Beschwerden über Keiler der Firma MyPhone häufen sich derzeit.“
von Karl Grammer, Kronen Zeitung
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