Mit 400 Euro muss die alleinerziehende Hausfrau pro Monat auskommen. Unterstützung vom Vater ihrer Kinder, 3 und 5 Jahre alt, gibt es keine. Zwei Vorstrafen hat sie bereits auf dem Kerbholz. "Ich bin hoch verschuldet", berichtet die junge Mutter jetzt im Landesgericht in Eisenstadt.
"Ich konnte meine Rechnungen nicht mehr begleichen"
Die Not machte die Frau erfinderisch. Gemeinsam mit einer Bekannten brach sie im vergangenen Jahr den Münzeinwurf eines Stromzählers auf und stahl daraus das Geld. Zudem kappte sie von April bis Dezember eine Leitung vor ihrem Haus, um ihre Wohnung gratis mit Strom versorgen zu können.
"Ich konnte meine Rechnungen nicht mehr begleichen", klagte die 22-Jährige. Doch die Zahlungen werden durch ihre Kriminalität nicht weniger – 314 Euro Entschädigung fordert die BEWAG.
"Weil Sie in einer Notlage waren"
Richter Karl Mitterhöfer zeigte Mitleid. Sein Urteil: sechs Monate bedingt. "Das ist die Mindeststrafe, weil Sie in einer Notlage waren", erklärte der Rat. Und gab ihr mit auf den Weg: "Suchen Sie sich rasch eine Arbeit."
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