Griff in die Taschen

Sondergebühr der Telekom Austria

Wirtschaft
23.10.2002 11:43
Für viele TA-Kunden kostet das Bezahlen der Telefonrechnung künftig extra Geld: Ab 1. Jänner 2003 erhebt die Telekom für alle Bareinzahlungen und Überweisungen eine Zusatzgebühr von 2,17 Euro. Nur wer eine Einzugsermächtigung unterschreibt, bleibt von der Gebühr verschont.
13 Euro jährlich kommen zusammen, wennman seine Rechnung nicht vom Konto abbuchen lässt. Beinahewie Hohn klingt daher die Überschrift, unter der die TA dieErlagscheingebühr anpreist: "Sparen beim Zahlen"! Immerhininformiert die Telekom ihre Kunden, bevor sie extra Kasse macht,per Brief. Doch nicht jeder will dem Telefonanbieter Zugriff aufsein Konto geben. 
  
Erklärt wird die Strafsteuer damit, dass dieBearbeitung von Bareinzahlungen mit einem "großen administrativenAufwand" verbunden sei, der damit abgegolten werden soll. Der"Verein für Konsumenteninformation" sieht das anders. "EinenEuro hätte man damit erklären können, der Restdient dazu, um die Leute zur Einzugsermächtigung zu drängen",sagt Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI. Bei konstantenBeträgen wie etwa der Wohnungsmiete sei eine Einzugsermächtigungunspektakulär, bei verbrauchsabhängigen Rechnungen wieder Telefonrechnung sei sie aber problematisch. Gerade in derTelekommunikation gebe es häufig Reklamationen wegen überhöhtenRechnungen, etwa bei der Verrechnung von Mehrwertdiensten. 
  
Wenn sich die Telekom zu viel vom Kontoholt 
Wer die 2,17 Euro pro Rechnung sparen will, mussder Telekom Austria nur eine Einzugsermächtigung fürsein Konto geben. Weiterer Vorteil: Die Rechnung wird automatischpünktlich bezahlt, Mahngebühren können nicht anfallen,da sich die TA das Geld selbst holt. Allerdings ist zu empfehlen,jedes Mal Rechnung und Kontoauszug genau zu kontrollieren, damitdie Telekom nicht (versehentlich) zu viel Geld abbuchen lässt.Wer glaubt, über's Ohr gehauen worden zu sein, kann sichdas Geld problemlos von seiner Bank zurückholen lassen. AberAchtung: 
  
Die Frist beachten! 
Geld zurück geht problemlos nur innerhalb von6 Wochen. Danach wird's schwierig. "Ist das Geld einmal weg, mussder Kunde die Rückzahlung einklagen. Die Telekom hat damitnicht nur den Vorteil der Verwaltungsersparnis, für den Streitfallverschiebt sich die Klägerrolle außerdem zum Kunden",kritisiert Kolba. 
  
Der VKI empfiehlt allen Kunden, die auf Grund derhohen Überweisungsgebühren künftig eine Einzugsermächtigungabgeben, ihre Telefonrechnungen genau zu kontrollieren, im Falleeiner überhöhten Rechnung die Überweisung sofortrückgängig zu machen und danach zunächst bei derTA, dann bei der Rundfunk- und Telekom-RegulierungsgmbH (RTR)Beschwerde einzubringen. 
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