Sandra S. aus dem Südburgenland ist eine der Leidtragenden. Sie besucht derzeit die Berufsschule und hätte daher am Samstag ihren freien Tag. Trotzdem muss sie regelmäßig arbeiten. Geld bekommt sie dafür keines. Am Sonntag hat ihr Chef einen Trainingskurs in Wien angesetzt. Die Fahrtkosten muss die 17-Jährige selbst zahlen. Ebenso muss sie die Internatskosten tragen.
Am Ende des Monats bleiben dem Mädchen 12 Euro von seinem Lehrlingsgehalt über. "Laut Gesetz dürfen Unter-18-Jährige keine Überstunden machen oder an Sonntagen arbeiten", wettert Oliver Krumpeck von der Gewerkschaft. Er fordert die Unternehmer auf, sich an die Gesetze zu halten!
von Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
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