Nix wie raus!

Wie du Verträge richtig kündigst

Wirtschaft
28.04.2011 18:34
Wer kennt das nicht? Man hat vor Ewigkeiten einen Vertrag abgeschlossen – und nun lockt etwas Besseres. Einziges Problem: Wie kommt man aus dem alten Vertrag wieder raus? Hier erfährst du, wie du unliebsam gewordene Verträge wieder los wirst und was du beim Vertragswechsel beachten solltest.

Kündigung von Versicherungsverträgen
Gerade im Versicherungsbereich sind Vertragswechsel häufig – und kompliziert. Denn einen einmal abgeschlossenen Vertrag kann man nicht so leicht wieder kündigen. Gerade bei Haushalts-, Rechtschutz- bzw. Unfallversicherungsverträgen ist es üblich geworden, Verträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren abzuschließen. Im Gegenzug winken attraktive Nachlässe. Doch genau diese sogenannten Dauerrabatte werden im Ernstfall ziemlich schnell zu einem Klotz am Bein. Denn kündigst du einen derartigen Vertrag vorzeitig, dann kann es sein, dass du den zu unrecht bezogenen Dauerrabatt nachzahlen musst.

Doch eines nach dem anderen - und die gute Nachricht zuerst: Auch wenn ein Vertrag für zehn Jahre abgeschlossen wurde, kannst du als Konsument zum Ende des dritten Jahres bzw. jedes weiteren Jahres der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen (Kündigung nach § 8 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz). Die schlechte Nachricht: Der Versicherer fordert in diesem Fall den Dauerrabatt für die verstrichene Laufzeit zurück. Doch auch hier gibt es einen Schlupfwinkel: Um potenziellen Neukunden den Vertragswechsel zu erleichtern, bieten bereits viele Versicherer an, diese sogenannte Dauerrabattnachforderung zu übernehmen – meist bis zur Höhe einer Jahresprämie der neuen Versicherung. Achte daher darauf, die Dauerrabattnachforderung durch Prämienersparnisse bzw. durch eine Leistungsübernahme des neuen Versicherers ausgleichen zu können.

Grundsätzlich gilt, dass befristete Verträge durch Zeitablauf enden. Läuft dein Vertrag daher bis 1. Jänner 2012, dann läuft dieser mit Jahresanfang aus. Meist verlängern sich Versicherungsverträge allerdings automatisch um ein Jahr, wenn nicht ein bzw. drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Hast du diese Frist versäumt, dann kannst du unter Hinweis auf § 6/1/2 Konsumentenschutzgesetz die Kündigung des Vertrages zum vereinbarten Vertragsende verlangen. Mit einer solchen Ablaufkündigung kannst du den Vertrag auch während des begonnenen Versicherungsjahres rückwirkend beenden.

Sonderfall Kfz-Versicherungen
Nachdem die Kfz-Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung ist, verlängert sich diese von Gesetzes wegen immer um ein Jahr, wenn du diese nicht einen Monat vor Hauptfälligkeit kündigst. Achtung: Hast du einen Kfz-Kasko-Vertrag zugleich mit deiner Kfz-Haftpflicht abgeschlossen, dann kann dieser auch auf eine längere Laufzeit als ein Jahr abgeschlossen worden sein. Lass dich dadurch nicht irritieren. Die wenigsten Konsumenten wissen, dass Haftpflicht und Kasko auch getrennt, das heißt bei zwei verschiedenen Unternehmen, abgeschlossen werden können. Ist deine Haftpflichtversicherung daher bei einem anderen Versicherer günstiger, dann kannst du diese auch gesondert kündigen und nur die Kaskoversicherung bei deinem alten Versicherer behalten. Willst du nur die Kaskoversicherung kündigen, dann beachte die längere Kündigungsfrist von drei Monaten vor Hauptfälligkeit. Auch bei Kfz-Kasko-Versicherungen gilt, dass sie spätestens drei Jahre nach Abschluss gekündigt werden können.

Unbefristete Verträge können jederzeit unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen beendet werden, die zwischen einem und drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres liegen. Ein Kündigungsverzicht für beide Vertragspartner ist maximal für die ersten beiden Jahre der Laufzeit möglich. Generell kannst du Details zu Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten im Kleingedruckten deines Versicherungsvertrages nachlesen.

Allgemeines zur Kündigung von Versicherungen
Kündigst du deine Lebensversicherung, dann erkundige dich vorab nach dem Rückkaufswert und überprüfe eventuelle Alternativen zur kompletten Auflösung, wie beispielsweise eine Prämienreduktion oder Stilllegung, wodurch deine monatliche Belastung reduziert wird, du aber keine Verluste realisierst. Bei jeder Versicherung solltest du dich rechtzeitig um den Abschluss eines Folgevertrags kümmern, damit das betreffende Risiko in jedem Fall gedeckt ist. Bei Kfz-Haftpflichtverträgen muss überdies gewährleistet sein, dass eine Bestätigung über die Versicherung behördlich hinterlegt wird – in Form einer sogenannten Versicherungsbestätigung. Im Regelfall erledigt dies dein Makler für dich. Frage nur zur Sicherheit nach, um zu verhindern, dass es zu Problemen mit der Polizei kommt.

Die Kündigung sollte weiters schriftlich, am besten eingeschrieben versendet werden. Frage zur Sicherheit eine Woche nach Versand nach, ob die Kündigung eingegangen ist. Das Kündigungsschreiben muss die Anschrift des Versicherers, deine Kunden- bzw. Polizzennummer, deinen Namen sowie deine Adresse, den Zeitpunkt und Grund der Kündigung und die Art der Versicherung enthalten. Weiters solltest du um Zusendung einer Bestätigung bzw. sogenannten Stornopolizze bitten, damit du sichergehen kannst, dass alles seine Richtigkeit hat.

Kündigung anderer Verbraucherverträge
Ebenso wie bei Versicherungen gilt es bei allen Verträgen, eine Kündigungsfrist einzuhalten bzw. sich vorab nach möglichen Strafzahlungen zu erkundigen, die ein vorzeitiges Vertragsende mit sich bringt. Speziell bei Handy- oder Internetverträgen bist du jedoch ziemlich eingeschränkt in deinen Kündigungsmöglichkeiten. Du kannst lediglich bei gravierenden Vertragsänderungen bzw. Nichterbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen außerordentlich kündigen, wie beispielsweise Empfangsstörungen. Bei Problemen wende dich an den Konsumentenschutz.

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