Der Angeklagte hat bereits mehrere einschlägige Vorstrafen. Bei seinem bisher letzten Gefängnisaufenthalt lernte er einen neuen Kompagnon kennen. Als sie wieder in Freiheit waren, gründeten die beiden Männer im Burgenland eine Firma. Als Gesellschafter versprach der Beschuldigte einem Elektrowarenhändler aus Oberösterreich 5.000 Handys. Er lockte ihm eine Anzahlung von 61.700 Euro heraus, auf die Ware wartete der Kunde jedoch vergeblich.
"Von Kompagnon hereingelegt"
Er habe keinen Zugriff mehr auf die Telefone, denn er sei selbst von seinem Kompagnon hereingelegt worden, rechtfertigte sich der Angeklagte vor Gericht. Von dem Geld habe er 24.000 Euro im Casino verspielt, den Rest habe er wieder in neue Waren investiert.
Der Verteidiger bat um eine bedingte Strafe, damit sein Mandant den Schaden wieder gut machen könne. Das Gericht wies hingegen darauf hin, dass er im Gefängnis auch telefonieren und sich um die Sache kümmern könne. Es verurteilte ihn zu zwei Jahren unbedingt. Der Angeklagte empfand die Strafe zwar als "viel zu viel", nahm sie aber dennoch an. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil ebenfalls.
Symbolbild
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