Damit ist auch der zweite Anlauf der Stadt gescheitert, dem Stadtmarketing auf diesem Gebiet quasi eine Monopolstellung zu verschaffen. Denn bereits 2004 wurde eine ähnlich lautende Verordnung erlassen, SPÖ und Grüne wetterten damals heftig gegen die Monopolisierung, betrieben wurde die Sache von der FPÖ. Der damalige FPÖ-Stadtrat Mario Canori argumentierte damit, er wolle "den Plakatdschungel in den Griff bekommen".
Verordnung bereits 2005 aufgehoben
Im Juni 2005 wurde die Verordnung allerdings von den Höchstrichtern als verfassungswidrig aufgehoben. Die Verfassungshüter stießen sich unter anderem daran, dass etwa sämtliche als "Grünland" gewidmeten Gebiete der Landeshauptstadt in die Verbotszone fallen. Diese "undifferenzierte Einbeziehung" widerspreche dem Paragraf 5, Absatz 3 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes, weil die Bestimmung solche Verbote nur für Teile des "Ortsbereichs" erlaube.
In dem Urteil heißt es: "Sämtliche als 'Grünland' gewidmeten Bereiche der Landeshauptstadt Klagenfurt zum 'Ortsbereich' zu zählen, etwa als 'zum Siedlungsbereich gehörende besonders gestaltete Flächen, wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten' im Sinne des Par. 3 Absatz 2 Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990, ist nicht einmal denkbar."
Auch die pauschale Einbeziehung sämtlicher Hauptverkehrsstraßen in das Verbot wird vom VfGH nicht akzeptiert. Das Argument der Stadt, das übergeordnete Straßennetz stelle "die Visitenkarte für Besucher der Landeshauptstadt Klagenfurt" dar, rechtfertige keinesfalls ein Totalverbot.
Symbolbild
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