Urteil in "Sexaffäre"

Polnischer Politiker wegen Sexaffäre verurteilt

Ausland
15.01.2009 17:02
Im Fall der als "Sexaffäre" betitelten Polit-Causa in der ehemaligen polnischen Regierungspartei "Samoobrona" (dt. Selbstverteidigung) ist das erste rechtskräftige Urteil gefallen. Das Berufungsgericht in Lodz bestätigte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gegen den Bezirksabgeordneten Jacek Popecki. Dieser hatte Aneta Krawczyk (Foto), eine Angestellte der Samoobrona, zur Abtreibung ihres Kindes zwingen wollen. Außerdem versuchte er mehrfach, ihr das Hormon Oxytocin einzuflößen, um bei der Frau eine Frühgeburt auszulösen. Gegen das Ersturteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft berufen.

Der Verurteilte wollte die Schwangerschaft von Krawczyk laut Gericht deshalb abbrechen, weil er vermutete, das Kind könne von einem führenden Politiker der Samoobrona stammen. Dies ist nicht der Fall, wie spätere DNA-Analysen zeigten. Grund für die Vermutung waren Anschuldigungen der Mutter gegen den Samoobrona-Abgeordneten Stanislaw Lyzwinski und Ex-Agrarminister Andrzej Lepper. Krawczyk wirft ihnen vor, sie als Gegenleistung für ihre Anstellung zum Sex genötigt zu haben.

Lepper bestreitet Involvierung
Die Verfahren gegen die beiden Politiker, die den Vorwürfen widersprechen, laufen noch. Die Verhandlung begann im Mai des Vorjahres. Lepper wirft die Staatsanwaltschaft sexuelle Nötigung gegenüber Krawczyk und die Vergewaltigung einer anderen Frau vor. Gegen Lyzwinski bringt die Staatsanwaltschaft sieben Anklagepunkte vor, darunter auch den Vorwurf der Vergewaltigung.

Über die Vorwürfe von Aneta Krawczyk berichtete erstmals die Zeitung "Gazeta Wyborcza" im Dezember 2006. Sie trugen zum Zerfall der Regierungskoalition im Jahr darauf bei. Denn die rechtskonservative Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS), die mit Jaroslaw Kaczynski den Premier stellte, ging wegen der Sexaffäre zunehmend auf Distanz zu Lepper und der Samoobrona. Lepper beschuldigte Kaczynski später, gezielt den Geheimdienst für Ermittlungen gegen ihn eingesetzt zu haben.

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