"1 Person, 1 Pass"
Jedes Kind in der EU braucht künftig eigenen Pass
Aufgrund der "Notwendigkeit eines großen Vertrauens in die Verarbeitung biometrischer Daten" sollen für die Sicherheit der Dokumente auch gemeinsame Sicherheits-Mindestnormen eingeführt werden. Das Verfahren zur Datenabnahme soll mit Hilfe gemeinsamer Qualitätsanforderungen und technischer Normen harmonisiert werden. Unter Berücksichtigung der erheblichen Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Überquerung der Außengrenzen durch Kinder soll die Kommission prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten.
Hohe Sicherheitsstandards geplant
Pässe und Reisedokumente sollen demnach mit einem Speichermedium mit hohem Sicherheitsstandard versehen werden, das ein Gesichtsbild enthält. Die Mitgliedstaaten müssen zudem zwei Fingerabdrücke, die bei flach aufgelegten Fingern abgenommen werden, in interoperablen Formaten hinzufügen. Die Daten sind zu sichern, und das Speichermedium muss eine ausreichende Kapazität aufweisen und geeignet sein, die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit der Daten sicherzustellen.
In Österreich können derzeit Kinder unter zwölf Jahren im Reisepass der Eltern oder eines Elternteils eingetragen werden. Miteingetragene Kinder dürfen nur mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Ein eigener Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr wird derzeit jedoch schon empfohlen. Die Kosten für den Kinderreisepass betragen 26,30 Euro.
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