16 Jahre im Koma

Europäischer Gerichtshof lehnt Fall Eluana ab

Ausland
22.12.2008 17:12
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) wird sich nicht mit dem Schicksal der Koma-Patientin Eluana Englaro beschäftigen. Der Straßburger Gerichtshof lehnte am Montag einen Antrag von 34 katholischen Verbänden ab, die Eluana am Leben erhalten wollen. Die Verbände hofften, dass der EGMR sich gegen ein Urteil des römischen Kassationsgerichts einschalten würde, das dem Vater der 38-jährigen Frau das Recht auf Aussetzung der Ernährung für die Koma-Patientin zugesprochen hatte.

Der Gerichtshof erklärte, er könne sich mit dem Fall Eluana nicht beschäftigen, weil die katholischen Verbände, die den Antrag eingereicht haben, keine direkte Verbindung mit der Patientin haben und daher nicht als "direkte Opfer" des Urteils des römischen Kassationsgerichts betrachtet werden können.

Tod Eluanas im November erlaubt
Die Kläger wollten erreichen, dass der EGMR bei der italienischen Regierung interveniert, damit die seit 16 Jahren im Koma liegende Frau weiter künstlich ernährt wird. Nach Auffassung der Kläger, darunter Angehörige von Koma-Patienten und Schwerstbehinderten, verstößt die Sterbehilfe gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens, festgeschrieben in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das höchste italienische Berufungsgericht hatte im November den Tod der Koma-Patientin erlaubt. 

Eluana Englaro war 1992 nach einem Autounfall ins Koma gefallen und ist seitdem nicht mehr erwacht. Der Vater der Frau sucht nach einem Krankenhaus, in der die künstliche Ernährung für seine Tochter ausgesetzt werden könnte. Bisher hat sich ein Krankenhaus in Udine bereiterklärt, die Ernährung Eluanas abzubrechen.

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