Seit rund zwei Wochen sind die sterblichen Überreste von Friedrich Karl Flick aus dem Mausoleum verschwunden. "Wir wissen immer noch nichts über den Verbleib oder über mögliche Täter", so Flick-Sprecher Jörg-Andreas Lohr.
"Nur" Störung der Totenruhe
Auch nach Angaben der Polizei gebe es noch keine Kontaktaufnahme durch mögliche Erpresser. Derzeit also wird in erster Linie nach Paragraph 190 ermittelt. Und der besagt: "Wer einen Leichnam (...) aus einer Beisetzungsstätte entfernt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Geld für Auswertung der Spuren fehlt
Für die Aufklärung solcher geringfügig bestraften Delikte stehen gemeinhin keine außerordentlichen Kapazitäten zur Verfügung. So wird auch gemunkelt, dass es sehr wohl Tatortspuren am Flickschen Mausoleum gibt, diese aber gar nicht ausgewertet werden könnten - mangels rechtlicher Voraussetzungen ebenso wie aus finanziellen Gründen. Eine DNA-Analyse ist nicht billig und wird daher auch nicht immer bewilligt.
Allerdings schaut man der Kärntner Polizei in dem kuriosen Fall genau auf die Finger. Reporter aus aller Welt berichten über die Grabschändung am Wörthersee.
von Kerstin Wassermann/Kärntner Krone und kaerntnerkrone.at
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