Doch nicht schuldig

Personalkommission entlastet Palin vor US-Wahl

Ausland
04.11.2008 17:57
Unmittelbar vor der US-Präsidentschaftswahl ist die republikanische Vize-Kandidatin Sarah Palin, Gouverneurin des US-Bundesstaates Alaska, in der sogenannten „Troopergate“-Affäre vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs entlastet worden. Die Personalkommission Alaskas sprach Palin in einem am Montag veröffentlichten Untersuchungsbericht von dem Vorwurf frei, bei der Entlassung des Sicherheitschefs des Bundesstaates ethische Standards verletzt zu haben. Palin hatte die Untersuchung gefordert, nachdem ein parlamentarischer Ermittlungsausschuss sie Mitte Oktober für schuldig befunden hatte.

"Es gibt kein vernünftiges Motiv dafür zu glauben, dass die Gouverneurin Palin bei der Entscheidung, den Sicherheitschef von Alaska zu entlassen, die Ethik-Vorschriften verletzt hat", hieß es in dem Bericht der Personalkommission von Alaska.

Der Polizeichef Walter Monegan war im Juni dieses Jahres entlassen worden, Palin zufolge hauptsächlich wegen Budgetstreitigkeiten. Monegan selbst ist jedoch überzeugt davon, dass er das Opfer eines Disputs innerhalb der Palin-Familie wurde. Nach eigenen Aussagen wurde er von Palin, deren Mann Todd und Mitarbeitern der Gouverneurin Dutzende Male indirekt, aber massiv unter Druck gesetzt, Palins Ex-Schwager, den Trooper (Polizisten) Mike Wood zu feuern. Wood hatte sich von der Schwester der Gouverneurin scheiden lassen und sich danach mit ihr einen erbitterten Sorgerechtsstreit geliefert.

Ausschuss laut Palin "politisch motiviert" gewesen
Palin hatte die zweite Untersuchung gefordert, weil der Mitte Oktober veröffentlichte Bericht des parlamentarischen Ermittlungsausschusses ihrer Auffassung nach politisch motiviert gewesen war. McCains Sprecherin Mag Stapleton hatte damals erklärt, der Parlamentsausschuss sei über sein Ziel hinausgeschossen und habe "mit gequälten Argumenten versucht, einen Fehler zu finden, ohne juristische oder faktische Basis". Auch Palins Anwalt Thomas Van Flein hatte dem Ermittlungsbericht widersprochen. Um gegen den Ethikgrundsatz zu verstoßen, müsse es einen "persönlichen Gewinn geben, üblicherweise finanzieller Natur". Dies habe der Ermittler aber nicht nachweisen können.

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