Sterbehilfe erlaubt
Heftige Debatte nach Mailänder Gerichtsspruch
Der Vater Eluanas hatte jahrelang auf dem Rechtsweg für die Erlaubnis gekämpft, die künstliche Ernährung seiner Tochter einzustellen, die in Folge eines schweren Autounfalls in Koma gefallen war und niemals erwacht war. "Der Rechtsstaat hat gesiegt", kommentierte Beppe Englaro den Beschluss des Mailänder Gerichts. Gegen den Beschluss der Richter kann noch beim Höchstgericht Einspruch eingereicht werden.
Höchstgericht gibt dem Vater recht
Voraussetzung für die Einstellung der künstlichen Ernährung sei der Willen des Patienten, hatte das Höchstgericht bereits im Oktober geurteilt. Es müsse unter Berücksichtigung von dessen ethischen, religiösen und philosophischen Überzeugungen nachwiesen werden, dass dieser eine Fortsetzung der Therapie abgelehnt hätte. Konkret heiße dies, dass Eluana angesichts ihres irreversiblen vegetativen Zustands, wenn sie die Wahl hätte, einen Abbruch ihrer Behandlung vorziehen würde.
Im Koma seit 1992
Eluana war 1992 im Alter von 19 Jahren in Folge des Autounfalls ins Koma gefallen. Sie befindet sich in einem Spital in Lecco nördlich von Mailand. Entsprechend den internationalen Übereinkünften hatten die Ärzte zwölf Monate nach dem Unfall diagnostiziert, dass der Komazustand irreversibel ist. Seitdem kämpfte Eluanas Vater bisher vergebens darum, dass die lebenserhaltenden Geräte bei seiner Tochter abgestellt werden.
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