Der Wahrspruch kann als schallende Ohrfeige für die Ermittlungsbehörden interpretiert werden, die die Beweislage für ausreichend erachtet hatten, um gegen den Geschäftsmann Anklage zu erheben - wegen geheimer nachrichtendienstlicher Tätigkeit zum Nachteil der Republik Österreich, versuchte Überstellung an eine ausländische Macht und Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
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Kommentar nach Freispruch: "Danke!"
Nach nur etwas mehr als einstündiger Beratung verwarfen die Geschworenen die Anklage zur Gänze. Ildar A., der den Freispruch mit einem knappen "Danke!" kommentierte, wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Er hatte mehr als ein Jahr in U-Haft verbracht.
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Dafür kündigte Anton Draskovits, der Verteidiger des Doch-nicht-Spions, rechtliche Schritte an. Er wird für Ildar A. Haftentschädigung einklagen. "Fakt ist, dass mein Mandant auf Basis bloßer Spekulationen über ein Jahr zu Unrecht in U-Haft verbringen musste", sagte Draskovits.
Verteidiger: "Anklage-Show ohne Substrat"
Vom Freispruch selbst zeigte sich der Anwalt keineswegs überrascht: "So wie der parlamentarische U-Ausschuss zu der angeblichen Spionage-Affäre eine reine Polit-Show gewesen ist, war der Prozess eine Anklage-Show ohne Substrat." Der Staatsanwalt habe zwar mit einer ausgeklügelten Powerpoint-Präsentation und großformatigen Schautafeln gearbeitet, aber über die fehlenden Beweise für die angebliche Entführung eines Vertrauten des ehemaligen kasachischen Botschafters in Wien, Rakhat Alijew, nicht hinwegtäuschen können.
Ildar A. hätte dabei im Hintergrund die Fäden gezogen sowie während und vor der beabsichtigten Entführung mit einem der Täter telefoniert, lautete der Tenor der Anklage. Weiters wurde ihm angelastet, den Tätern ein Telefon zur Verfügung gestellt zu haben sowie diese zwei Wochen lang in seinem leerstehenden Haus in Klosterneuburg beherbergt zu haben.
"Echtem Spion wäre dieser Fehler nicht passiert"
Der Verteidiger verwies diesbezüglich darauf, dass in dem Gebäude kein Gas- und Wasser-Anschluss vorhanden war. Außerdem legte er eine Bestätigung vor, derzufolge der namentlich bekannte Entführer im fraglichen Zeitraum in einem Viersterne-Hotel in Wien eingemietet war.
Was das angeblich zur Verfügung gestellte Mobiltelefon betraf, legte die Verteidigung ihr Augenmerk darauf, dass zwar ein Kaufvertrag bei einer Elektronik-Kette abgeschlossen wurde, dafür aber die Kundenkarte der Ehefrau des Angeklagten benützt wurde: Hätte Ildar A. als Spion zu illegalen Zwecken ein Handy benötigt, wäre ihm dieser Fehler sicher nicht passiert, machte Draskovits geltend.
Polizist für Recherche angestiftet - kein Amtsmissbrauch
Der Angeklagte selbst hatte während des Verfahrens betont, er habe "aus Gutmütigkeit" einer Bitte von kasachischen Behördenvertretern entsprochen und die aktuellen Anschriften von Alijew und vier weiteren Personen aus dessen Umfeld eruieren lassen. Dass es strafbar war, dafür einen Polizisten zum Recherchieren im Polizeicomputer anzustiften - der Beamte ist dafür längst rechtskräftig abgeurteilt worden -, will Ildar A. nicht gewusst haben. Die Geschworenen glaubten ihm das und sprachen ihn daher auch von der Anstiftung zum Amtsmissbrauch frei.
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