Während Terrornacht

Abdeslam wollte sich in Paris in die Luft sprengen

Ausland
19.03.2016 19:32

Der in Brüssel gefasste mutmaßliche Paris-Attentäter Salah Abdeslam wollte sich nach Angaben der französischen Staatsanwaltschaft bei den Anschlägen am 13. November ursprünglich in die Luft sprengen. Dies habe der 26-Jährige nach seiner Festnahme am Freitag in Brüssel den belgischen Ermittlern gesagt. Er habe dann aber einen Rückzieher gemacht.

Laut Staatsanwalt Francois Molins hatte Abdeslam mit einem Kleinwagen das Killerkommando zum Stade de France geführt, das dort während des Fußball-Länderspiels Frankreich-Deutschland ein Massaker anrichten sollte. Auch Abdeslam selbst habe sich im Stadion in die Luft sprengen wollen, sich dann aber doch anders entschieden. Das Motiv für seinen Sinneswandel, von dem er laut Molins bei den Vernehmungen berichtete, ist unklar.

Die Ermittler gehen inzwischen zweifelsfrei davon aus, dass der zehn Tage nach den Anschlägen im Vorort Montrouge in einem Mistkübel gefundene Sprengstoffgürtel von Abdeslam abgelegt wurde.

Klage gegen Staatsanwalt angekündigt
Der Anwalt Abdeslams kündigte gegen den französischen Staatsanwalt Francois Molins bereits eine Anzeige wegen "Geheimnisverrats" an, weil er Informationen aus der Einvernahme an die Öffentlichkeit weitergab.

Nach der Festnahme des mutmaßlichen Paris-Drahtziehers in Belgien muss nach Angaben der Regierung in Paris spätestens in 60 bis 90 Tagen über seine Überstellung nach Frankreich entschieden werden. Weil gegen Abdeslam ein europäischer Haftbefehl vorliege, sei das Verfahren "einfacher und effizienter als die Auslieferung", erklärte der französische Justizminister Jean-Jacques Urvoas.

Entscheidung über Auslieferung
Eine endgültige Entscheidung über eine Überstellung des 26-jährigen marokkanisch- stämmigen Franzosen müsse in einer Frist von 60 Tagen nach seiner Festnahme erfolgen, hieß es in der Mitteilung des Ministers weiter. Wenn in einer höheren Instanz Widerspruch eingelegt werde, verlängere sich diese Frist auf 90 Tage.

"Weigerung verhindert Überstellung nicht"
"Das ist eine ausschließlich juristische Prozedur, in die die Exekutive nicht eingreift", versicherte der französische Justizminister Jean- Jacques Urvoas. Eine "Weigerung der betroffenen Person, an ausländische Behörden überstellt zu werden, stellt kein Hindernis für die Umsetzung der Überstellung dar", fügte er hinzu.

Abdeslams Anwalt hatte bereits angekündigt, sich gegen eine Überstellung seines Mandanten an Frankreich zu stellen. "Wir werden zunächst schauen, ob der europäische Haftbefehl rechtens ist, und dann sehen wir weiter", sagte Sven Mary zudem.

Gegen Abdeslam wurde am Samstag in Brüssel offiziell ein Ermittlungsverfahren wegen Terrorvergehen eingeleitet. Anschließend sollte er nach Brügge gebracht werden. Dort solle er inhaftiert werden, sagte die Sprecherin der belgischen Strafvollzugsbehörde, Kathleen Van de Vijver, der Nachrichtenagentur AFP.

An Paris-Attentaten beteiligt
Abdeslam soll bei der Vorbereitung und Ausführung der Pariser Anschläge vom November eine entscheidende Rolle gespielt und vor allem logistische Hilfe geleistet haben. Bei koordinierten Angriffen, unter anderem auf mehrere Lokale und den Konzertsaal Bataclan, wurden am 13. November 130 Menschen getötet.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele