Regierung einig

Transparenz-Datenbank kommt in Etappen

Österreich
29.06.2010 11:06
Die Regierungsspitze hat sich offiziell auf die Einführung einer Transparenzdatenbank geeinigt. Damit kann auch die Mindestsicherung kommende Woche vom Nationalrat beschlossen werden und ab 1. September in Kraft treten. Der Fahrplan bei der Datenbank sieht eine Erstellung in Etappen vor. Bis Mitte 2011 sollen dann sämtliche Transfers und Förderungen von Bund und Ländern für die Behörden und auch für die Bürger abrufbar sein.

Die am Montagnachmittag verkündete Einigung zwischen SPÖ und ÖVP - die "Krone" berichtete bereits am Sonntag - basiert im Wesentlichen auf einem Etappenplan. Finanz- und Sozialminister sollen bis Anfang September einen Begutachtungsentwurf vorlegen, der Nationalrat bis spätestens 19. Oktober dieses Jahres eine Regierungsvorlage zugeleitet bekommen. Die Beschlussfassung soll dann noch vor Weihnachten sein, um das Gesetz mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten zu lassen. 

Mit diesem Zeitpunkt sollen die technischen Arbeiten zum Aufbau der Transparenzdatenbank beginnen, sodass die Einspeisung der Daten anschließend erfolgen kann. Der Bund soll seine Förderungen (entspricht 80 Prozent des Gesamtvolumens) bis spätestens 2011 in die Transferdatenbank einspeisen. Damit hätten die Behörden schon ab Anfang kommenden Jahres Einblick in die Daten. 

Bürger haben erst mit Länderdaten Einblick
Für die Bürger heißt es zunächst noch Warten. Sie können erst Einschau nehmen, wenn das jeweilige Bundesland dem Vorbild des Bundes folgt und seine Daten ebenfalls zur Verfügung stellt. Ziel ist, bis Mitte 2011 eine 15a-Vereinbarung mit allen Ländern zu erreichen.

Gelingt dies nicht, will der Bund auf die Länder Druck machen. Mittels eines Verfassungsgesetzes sollen sie bis Ende des kommenden Jahres dazu bewegt werden, im Extremfall auch unfreiwillig ihre Daten herauszurücken. Freilich bräuchte die Koalition dazu die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei im Nationalrat, um das Verfassungsgesetz beschließen zu können.

Vom Pflegegeld bis zur Forschungsförderung
Als Ziel der Datenbank wird im Entschließungsantrag angegeben, "in einer Darstellung allen natürlichen und juristischen Personen aufzuzeigen, welche Leistungen die öffentliche Hand für sie erbringt". Geboten werden soll eine "klare Übersicht" über ihre monatlich und jährlich zur Verfügung stehenden Bruttobezüge bzw. Nettoeinkommen inklusive öffentlicher Förderungen.

In das Transparenzkonto inkludiert werden Transferzahlungen (wie Pflegegeld, Familienbeihilfe), Förderungen (wie Forschungsförderungen, KMU-Zuschüsse), Steuerersparnisse (etwa Gruppenbesteuerung, begünstigte Besteuerung von Zulagen), Geldleistungen der Sozialversicherung (Pensionen, Arbeitslosengeld) und Sachleistungen, z. B. Gratis-Kindergarten, Schule. Auch die staatliche Parteiförderung wird in die Datenbank übernommen, die  - viel interessanteren - anonymen Spenden, wollen die Parteien allerdings nicht offenlegen.

Datenschutz: Studien möglich, aber nur anonymisiert
Der Schutz der personenbezogenen Daten soll voll gewährleistet werden. Hinsichtlich offener datenschutzrechtlicher Fragestellungen ist jedenfalls der Datenschutzrat zu befassen. Zugriff auf das Transparenzportal hat die betroffene natürliche oder juristische Person. Die öffentlichen Stellen kommen ins Spiel, wenn eine Förderung beantragt wird. Dann kann die Einzelperson oder das Unternehmen der Behörde Einblick ins jeweilige Konto gewähren, um Förderungen lukrieren zu können. 

Studien dürfen mit den Daten aber gemacht werden. Über jede Auswertung und Veröffentlichung von aggregierten und anonymisierten Daten aus der Transparenzdatenbank entscheidet "nach Glaubhaftmachung eines öffentlichen Interesses" jedoch ausschließlich die Bundesregierung. Was die technische Umsetzung angeht, ist ein Auftrag ans Bundesrechnungszentrum vereinbart. Die Oberzuständigkeit für den Betrieb liegt beim Finanzministerium. Quasi beratende Tätigkeit hat das Sozialministerium.

Faymann und Pröll mit Lösung zufrieden
Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Josef Pröll zeigten sich mit der Lösung zufrieden. Beide gingen davon aus, dass es nicht nötig sein wird, die Länder zur Umsetzung gesetzlich zu nötigen. Die Lösung mit dem Verfassungsgesetz war vom Kanzleramt vorgeschlagen worden, betonte Pröll. Der Finanzminister, auf dessen Initiative die Datenbank zurückgeht, nannte als wichtiges Ziel, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Die Mindestsicherung, gegen die es in seiner Partei immer wieder Bedenken gegeben habe, könne nur in Verbindung mit mehr Transparenz umgesetzt werden. 

Faymann betonte, dass die Transparenzdatenbank nur dann einen Sinn habe, wenn tatsächlich Bund und Länder ihre Daten einspeichern. Dies sei nun gewährleistet.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Österreich
29.06.2010 11:06
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung