Erste Vorwürfe

“Plagiatsjäger” nimmt Dissertation von Pilz ins Visier

Österreich
08.06.2011 13:47
Erst vor wenigen Wochen hatte der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten vorgestellt, wonach EU-Kommissar Johannes Hahn ein Fünftel seiner Dissertation plagiiert habe. Hahn sei ein "Doktoratsschwindler", so damals Pilz' Schluss aus dem Gutachten des als "Plagiatsjäger" bekannt gewordenen Medienwissenschaftlers Stefan Weber. Nun ist der Grüne selbst in Webers Visier geraten.

Pilz' Dissertation sei ein Selbstplagiat, so Webers Vorwurf in einer Anzeige, die dieser bei der Agentur für wissenschaftliche Integrität eingebracht hat. Konkret soll Pilz eine gemeinsam mit einem zweiten Autor verfasste Studie als Dissertation eingereicht haben, ohne dies korrekt auszuweisen. Er habe in der Einleitung behauptet, seine Doktorarbeit ("Ökonomische Bedeutung der Einführung neuer Medien in Österreich", 1983) "fußt" nur auf der 1982 gemeinsam mit Hannes Werthner im Auftrag des Wissenschaftsministeriums verfassten Studie "Ökonomische Bedeutung der neuen Medien in Österreich". Dabei sei die Dissertation "wort- und satzspiegelidentisch".

Damit liege "auf alle Fälle ein (juristisch unproblematisches, aber wissenschaftsethisch verschieden interpretierbares) Selbstplagiat vor", so Weber. Immerhin habe Pilz "die Studie einfach in die Dissertation hineinkopiert", so Weber. Zusätzlich könnte noch unethische Autorenschaft vorliegen: In der Dissertation werden Werthner nämlich nur gewisse Leistungen in der Empirie zugeordnet, in der Studie war er hingegen noch als gleichberechtigter Ko-Autor genannt.

Pilz weist alle Vorwürfe zurück
In der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Falter" wehrt Pilz sich gegen die Vorwürfe: Da er darauf hinweise, dass die Dissertation schon als Studie veröffentlicht wurde, handle es sich um kein Selbstplagiat. Und da die Arbeit seines Studienpartners Werthner korrekt als Fremdleistung ausgeschildert worden sei, liege auch kein Diebstahl geistiger Arbeit vor.

Vorwürfe gegen Hahn angeblich entkräftet
Neuigkeiten gibt es unterdessen auch zur Hahn-Dissertation: Der Uni Wien wurde eine Stellungnahme vom Anwalt des EU-Kommissars, Gottfried Korn, zugestellt. Diese entkräfte das Weber-Gutachten, so der Anwalt, der die konkrete Argumentation in dem Gutachten aber nicht darlegen möchte.

Laut Weber wird darauf verwiesen, dass korrektes Zitieren zu Hahns Studienzeiten am Philosophie-Institut noch nicht gelehrt wurde und er damit nicht wissentlich gegen Zitierregeln verstoßen habe. "Dieses Argument habe ich kommen sehen", meinte Weber. Allerdings verweist er auf ein Standardwerk von 1972 (Helmut Seiffert: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten), das auch an der Uni Wien bei den Philosophen aufliege. Auch in diesem werde ganz klar dargelegt, dass bei Zitaten die doppelten Anführungszeichen nur bei anderer typografischer Differenzierung - eingerückt, kleinerer Schriftgrad oder kursive Schrift - entfallen dürfen.

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