Kinderschutzpaket

Gewalt gegen Kinder wird künftig härter bestraft

Österreich
08.11.2011 18:27
Das Kinderschutzpaket von Justizministerin Beatrix Karl hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Es bringt unter anderem schärfere Strafdrohungen für Gewaltdelikte gegen Kinder sowie die Strafbarkeit von wissentlichem Kinderporno-Konsum. Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung wird zudem künftig auch im Ausland nach österreichischem Recht strafbar sein.

Das Paket zum Schutz von Kindern sieht strengere Sanktionen für Gewalttaten Erwachsener gegen Unmündige (bis 14 Jahre) vor. Für alle Delikte werden Mindeststrafen von zumindest zwei Monaten vorgesehen. Künftig sind also auch leichte Körperverletzung oder Vernachlässigen Unmündiger oder Wehrloser mit mindestens zwei bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden.

Bereits bestehende Mindeststrafen (z.B. für Mord, Körperverletzung/Quälen mit schweren Folgen, Raub) werden verdoppelt. Die Möglichkeit der Geldstrafe wird beschränkt - und die Anwendung von Gewalt gegen Kinder soll bei der Strafbemessung als besonders erschwerend gelten.

Absichtlicher Kinderporno-Konsum unter Strafe
Außerdem werden "Grooming" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet) und die wissentliche Betrachtung von Kinderpornographie unter Strafe gestellt.

Ausgeweitet wird die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für im Ausland begangene Delikte. Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung werden in jedem Fall von heimischen Gerichten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können - wenn Staatsbürger bzw. Ausländer mit Wohnsitz in Österreich beteiligt sind. Bisher ist dies nur möglich, wenn sowohl Täter als auch Opfer Österreicher sind und das Delikt in beiden Staaten strafbar ist.

Kritiker befürchten "kontraproduktiven Effekt"
Strafrechtler und die Rechtsanwaltskammer zeigten sich in der Begutachtung des Kinderschutzpakets skeptisch. Sie befürchten einen "kontraproduktiven Effekt" - nämlich dass diese oft innerfamiliären Gewalttaten durch höhere Strafdrohungen nun noch seltener angezeigt würden. Außerdem wurde mangelndes "Augenmaß" beklagt: Künftig müsse eine Mutter, die ihrem Kind "einen Klaps auf den Hintern gibt, weil es sich von der Hand losreißt und auf die Straße springt", mit zwei Monaten Haft bestraft werden.

ÖVP-Ministerin Karl trat dem entgegen: Wenn ein Kind durch diesen Klaps "tatsächlich verletzt" werde, sei das schon jetzt strafbar. "Mehr Schutz für Kinder vor Gewalt" sei nötig, dies wolle sie mit der Anpassung erreichen. Die Regierungsspitze stellte sich hinter die Justizministerin: Die Erhöhung von Strafen sei ein wichtiger Beitrag zur Prävention, so SPÖ-Kanzler Werner Faymann. "Wir dürfen nicht zuschauen, es gibt null Toleranz", merkte auch ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger an.

"Mit allen Mitteln versuchen, die Tat zu verhindern"
Für Grüne und BZÖ reicht das Kinderschutzpaket nicht aus. Grünen-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill forderte ein österreichweit einheitliches Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie ausreichend Ressourcen für die Jugendwohlfahrt. Man müsse "mit allen Mitteln versuchen, die Tat zu verhindern". Wenn es zur Anzeige komme, sei es bereits "zu spät".

Nur ein "kleiner erster Schritt" ist Karls Gesetz aus der Sicht von BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler. Er verlangte darüber hinaus eine generelle Anzeigepflicht und die "drastische" Anhebung der Höchststrafen.

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