Vouk deckt auf

Volksbefragung zu den Ortstafeln ist gar nicht möglich

Kärnten
31.01.2011 18:38
Die von der FPK als eine der Bedingungen für eine Ortstafel-Lösung genannte Volksbefragung (wir berichteten) in den betroffenen Ortschaften ist laut Rudi Vouk vom Rat der Kärntner Slowenen rechtlich nicht möglich: Ein kleiner Teil der Bevölkerung könne nicht über die Änderung eines Bundesverfassungsgesetzes abstimmen.

Alle anderen Punkte (siehe Infobox) seien verhandelbar, meinte Vouk bei der Präsentation einer Broschüre, in der die bisherigen fünf amtlichen Vorschläge zur Lösung des Konflikts zusammengefasst sind. Bezogen auf die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes müssten es aber 280 zweisprachige Tafeln sein.

Mit der Broschüre wolle man vor den am Donnerstag beginnenden offiziellen Verhandlungen Informationsmängel abdecken und verhindern, dass frühere Fehler wieder gemacht werden, so Martin Bandel: „Die Zeit der Konfrontation ist vorbei, die Zeit der Kooperation ist angebrochen.“

In der Broschüre finden sich auch zwei Lösungsvorschläge des Rechtswissenschafters Karl Hren. Einer nimmt die Katastralgemeinden als Grundlage. Sie liegen von der Größe her zwischen Gemeinden und Ortschaften. Das würde laut Hrenn eine größere Genauigkeit bei der Auswahl der Ortschaften bringen. Die zweite Variante geht von den Ortschaften aus. Es sollten dann aber größere ausgewählt werden, so Hrenn.

von Waltraud Dengel, Kärntner Krone

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