Das Gerichtsurteil gegen einen niederösterreichischen Schweinebauern, der infolge der herrschenden Zustände in seinen Stallungen wegen Tierquälerei angeklagt war, zeigt, dass Tierschutz und Tierleid strafrechtlich noch immer keinen besonderen Stellenwert haben, und es spricht Bände. Man könnte erwarten, dass in einem österreichischen Gerichtsurteil zum Ausdruck kommen sollte, dass Tiere keine Sachen, sondern Lebewesen mit Schmerz- und Gefühlsempfindungen sind, die besonders geschützt werden müssen, denn sonst wäre der Begriff „Tierschutz“ eine leere Worthülse.
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