Der Schaffner öffnete die Zug-Toilette, während 29-Jähriger wegen Durchfalls auf dem WC saß. Der Betroffene fühlt sich im wahrsten Sinne bloßgestellt. Jetzt tobt Streit um eine angemessene Entschädigung.
Diese Fahrt mit dem Cityjet am 27. Jänner dieses Jahres von Baden (NÖ) nach Wien wird Peter C. (Name geändert) wohl nie vergessen. „Ich litt an diesem Tag an Durchfall. Im Zug musste ich die Toilette aufsuchen“, schildert der 29-jährige Unternehmer. Weil das WC jedoch besetzt war, wählte C. die Behindertentoilette. Plötzlich habe es an der Tür geklopft, der Zugbegleiter forderte zur Fahrscheinkontrolle auf.
Heruntergelassene Hose
„Obwohl ich meine Situation ausdrücklich erklärte, öffnete der ÖBB-Bedienstete von außen die Toilettentür“, schildert C. – er sei plötzlich gut sichtbar mit heruntergelassener Hose nackt vor allen Fahrgästen gestanden. Da die Behindertentoilette größer als das Zug-WC sei, habe er nämlich extra aufstehen müssen, um die Tür wieder schließen zu können. Zudem sei es zu Beschimpfungen und Beleidigungen durch das Zug-Personal gekommen.
C. reichte Beschwerde bei der Bahn ein: „Dieser Moment der Bloßstellung war für mich besonders belastend.“ Er forderte 2500 Euro sowie ein Jahresticket als Entschädigung.
Es geht mir um Gerechtigkeit und eine angemessene Entschädigung. 300 Euro erscheinen mir als nicht angemessen.
Der betroffene Fahrgast Peter C.
Unterschiedliche Schilderungen
Der Vorfall wurde ÖBB-intern untersucht. „Die Wahrnehmungen des Vorfalls weichen voneinander ab“, heißt es. Die Zugbegleiter gaben an, mehrere Minuten vor der Tür der Toilette gewartet zu haben, nachdem der Fahrgast sie auf die „gesundheitlichen Probleme“ hingewiesen habe. Da sich der Zug bereits Wien näherte, habe man den Passagier danach erneut zum Vorzeigen des Fahrscheins aufgefordert – und dann das Öffnen der Tür angekündigt. „Zudem hat sich ein Mitarbeiter so positioniert, dass den anderen Fahrgästen die Sicht versperrt war“, sagt ein ÖBB-Sprecher. C. bestreitet das.
Das Öffnen einer versperrten WC-Tür stellt eine Ausnahme dar. Eine solche Maßnahme wird nur dann gesetzt, wenn konkrete Auffälligkeiten vorliegen.
Ein ÖBB-Sprecher
Streit um Entschädigung
Immerhin erkennt die Bundesbahn an, dass „die Situation für C. sehr unangenehm gewesen ist“, und bietet daher 300 Euro sowie ein „Goody-Paket“ von Sonnentor an: „Als Zeichen des Bedauerns, nicht als Eingeständnis eines Fehlverhaltens des Zugpersonals“, wie betont wird.
C. sieht das allerdings nicht als „angemessene Entschädigung“ an. Er hat mittlerweile Anzeige bei der Polizei erstattet.
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