Es ist nicht zu fassen, der Landwirt von einem AMA-Schweinemastbetrieb bekommt lächerliche 1000 Euro Geldbuße, es gibt eine Diversion ohne Verurteilung, und das Verfahren wird eingestellt. Bei einer Kontrolle des Betriebes waren 80 Schweine verletzt, sechs Schweine mussten am selben Tage getötet (erlöst) werden, weitere zwei sind in der folgenden Nacht verendet. Die Tiere waren abgemagert, viele konnten kaum mehr stehen, es gab sehr hohen Madenbefall und eine starke Geruchsbelästigung. Das ist für ein Gericht kein Grund, den Landwirt schwer zu bestrafen! Es sagte sogar ein Richter nach dem Prozess: „Angeklagte haben keine Wahrheitspflicht.“ Dieser Landwirt hat dem Gericht vorgejammert, er sei überfordert gewesen, und er sei einsichtig. Diese schamlosen Ausreden haben die Richterin überzeugt, so zu handeln. Hat sie nur eine Sekunde an die gequälten Tiere gedacht, wie sie aus purer Verzweiflung nicht mehr anders konnten, als um sich zu beißen? Der Gestank, die Enge im Stall, der Spaltboden, zu wenig Futter, die Aussichtslosigkeit, die Verletzungen, die zunehmende Schwäche – eine unvorstellbare Qual für die Tiere! Was sind dem Gericht Tiere wert? Es werden die gesetzlichen Strafen (ohnehin sehr gering) nicht einmal ansatzmäßig angewendet. Ein Skandal. Eine Unfähigkeit des Gerichtes. Eine Schande für Österreich!
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