Sie rodeln auf Schafen, fesseln sie und hetzen Hunde auf sie. Und sie fesseln Hunde und schlagen und treten sie. Aus reiner Lust am Quälen. Sie filmen die Taten und stellen sie ins Netz! Und wieder fällte das Gericht ein Urteil, das für normal denkende Menschen nur als Fehlurteil gewertet werden kann. Tiere sind wie kleine Kinder. Wehrlose Geschöpfe und derartigen Perverslingen ausgeliefert. Und immer wieder machen sich skrupellose Menschen diesen Umstand zunutze, um ihre Bestialität an ihnen auszuleben. Wobei das Gericht aber bei Missbräuchen und Gewaltakten an Kindern meist hohe und angemessene Strafen verhängt, tut es das, wenn es sich bei den Opfern um Tiere handelt, nicht. Obwohl das Tier die Qualen und die Schmerzen ebenso fühlt wie das kleine Kind. Und meist ebenso wehrlos ist. Gerade bei diesen beiden Tierquälern, die die Tiere nur aus reiner Befriedigung ihrer Gelüste quälten, wären unbedingte Haftstrafen von 3 Jahren und Geldstrafen in fünfstelligen Beträgen die richtige Beurteilung des Strafausmaßes gewesen. Denn heute sind es Tiere, morgen aber vielleicht schon Menschen, an denen sie ihre perversen Gelüste ausleben.
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