Wir sehen es fast jeden Tag, vor allem in Wien. Jugendliche Straftäter unter 14 Jahren, die oft alleine oder gemeinsam mit anderen als Bandenangehörige Straftaten begehen, werden von den Behörden mit Samthandschuhen angefasst, sodass ihnen das Unrechtmäßige ihres Handelns gar nicht zu Bewusstsein kommt. Sie bleiben weiterhin (wie zuvor) in ihrer unbeschränkten Bewegungsfreiheit. Es gibt da keine wirksamen Einschränkungen, die künftiges weiteres strafbares Handeln unmöglich machen würden. Und daher werden weitere Straftaten begangen. Die Allgemeinheit ist dem machtlos ausgesetzt. Insbesondere kann ein nächtlicher Aufenthalt auf öffentlichen Straßen und in Parks jederzeit zu einer gefährlichen Begegnung mit solchen strafbefreiten Zeitgenossen führen, von Raubüberfällen bis zu körperlicher Gewalt jeder Art. Und unsere Behörden sehen zu. Mit der Haltung: „Da kann man halt nichts machen.“ Na wirklich, für eine solche Haltung bezahlen wir unsere Regierungen nicht, nicht die Regierungsmitglieder im Bund und in den Ländern und auch nicht in der Stadt Wien. Warum tun da Justizministerin und Familienministerin nichts? Warum führen sie nicht entsprechende Verschärfungen, vor allem Heimunterbringung, für solche Straftäter ein? Warum veranlassen sie nicht die entsprechende Änderung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes? Und die Wiener Stadtregierung? Warum ändert sie nicht das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz und passt das an die geänderten Sicherheitsverhältnisse an, die derzeit vor allem im nächtlichen Wien herrschen? Warum werden nicht wieder Erziehungsheime für schwer erziehbare Kinder eingeführt, wie wir sie schon hatten? Der Bedarf dafür ist heute größer als je zuvor.
Dr. jur. Peter F. Lang, Ex-Bezirksrichter, Wien
Erschienen am Sa, 5.9.2026
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