„Es hat Gerechtigkeit zu geschehen – möge die Welt auch untergehen.“ Dies scheint der Leitspruch der Juristen zu sein, die die Beschränkungen zu Ostern beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Wäre es wirklich besser gewesen, wir hätten alle wie immer große Familientreffen zu Ostern veranstaltet, einander alle mit Corona angesteckt und das Ganze mit einer großen Zahl an Erkrankten und Toten bezahlt?
Prof. Dr. Nikolaus Hartig, Wien
Erschienen am Sa, 18.4.2020
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