Mit Genugtuung haben viele Bürger die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes gelesen, in denen die Mindestsicherung und das Überwachungspaket gekippt wurden. Damit sind zwei „Prestigeprojekte“ der letzten türkis-blauen Regierung wegen grundrechtlicher Mängel aufgehoben. Ex-Innenminister Kickl wurde vor Augen geführt, dass sehr wohl die Politik dem Recht zu folgen hat und nicht umgekehrt! Obwohl viele Juristen ihre Bedenken zu diesen Gesetzen geäußert hatten, wurden die Beschlüsse im Eilzugstempo durchgezogen. ÖVP und FPÖ dachten, wenn die Reform hält, könne man sich profilieren. Nun muss man sich damit trösten, dass mit der monatelangen populistischen Diskussion über Kürzungen bei den Ärmsten zumindest bei den eigenen Wählern gepunktet wurde. Es ist beruhigend, dass unser Rechtsstaat auf festen Beinen steht!
Mag. Hans Rankl, St. Pölten
Erschienen am Sa, 21.12.2019
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