Heimlicher Zugriff

Auflagen für Online-Durchsuchung in Deutschland

Ausland
27.02.2008 12:06
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat der umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchung mit einer Grundsatzentscheidung enge Grenzen gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten am Mittwoch eine entsprechende Regelung für den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig. Außerdem wurden die Rechte von Computernutzern gegenüber dem Staat gestärkt. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte nach dem Urteil an, die Online-Durchsuchung bundesweit einführen zu wollen.

Nach der Entscheidung ist das heimliche Eindringen in ein Computersystem nur bei konkreten Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter zulässig, etwa bei Terrorplanungen und Angriffen auf Leib, Leben oder Freiheit. Das Gericht schloss damit die Anwendung der heimlichen Online-Durchsuchung bei Straftaten wie Kinderpornografie oder Steuerhinterziehung aus. Außerdem muss ein Richter die Maßnahme genehmigen. Wenn die Behörden nur "diffuse Anhaltspunkte" für mögliche Gefahren haben, dürfen sie die Online-Durchsuchung nicht anwenden. Selbst der Verfassungsschutz hat in diesem Zusammenhang keine Sonderrechte.

Das Urteil ist auch für die Bundesebene von großer Bedeutung, weil die Koalition die Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen plant. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte in einer ersten Reaktion in Berlin, das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt. Er betonte, dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen solle.

Das Karlsruher Urteil macht auch den Weg frei für Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA). Die SPD hatte das neue BKA-Gesetz bisher mit Verweis auf die unklare Rechtslage blockiert. Die Sozialdemokraten stellten allerdings ihre Zustimmung in Aussicht, sobald es Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema gebe.

"Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsbegründung in Karlsruhe. Voraussetzung sei zudem, dass ein Richter die Maßnahme anordne und intime Daten geschützt blieben oder bei der Auswertung sofort gelöscht würden.

Nach den Worten Papiers weist die Entscheidung über den konkreten Fall hinaus. Das Gericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von Computern gebe. Papier verwies darauf, dass heute auf Rechnern oft persönliche Daten wie Texte, Bilder und Tondateien gespeichert würden. "Eine Erhebung solcher Daten beeinträchtigt mittelbar die Freiheit der Bürger, weil die Furcht vor Überwachung, auch wenn diese erst nachträglich einsetzt, eine unbefangene Individualkommunikation verhindern kann", sagte der Gerichtspräsident.

Im konkreten Fall erklärten die Richter ein Landesgesetz für nichtig, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz das Ausspähen von Computern erlaubte. Die seit Jänner 2007 geltende Regelung genüge den strengen Anforderungen zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen nicht, entschieden die Richter in dem 106 Seiten starken Urteil. Das Karlsruher Gericht gab mit seinem Urteil dem früheren deutsche Innenminister Gerhart Baum (FDP), zwei Anwälten, einer Journalistin und einem Mitglied der Linkspartei recht, die gegen das Landesgesetz geklagt hatten.

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