Eltern klagen an

Prozess um tödliche Wachstumshormone

Ausland
06.02.2008 18:45
Nach jahrelangen Ermittlungen hat in Paris ein Prozess um verseuchte Wachstumshormone begonnen, durch die 110 Kinder (darunter der Sohn von Marcel Lasserre, Foto oben) und junge Erwachsene gestorben sind. In dem Verfahren müssen sich sieben Mediziner verantworten, die in den 80er Jahren die Behandlung mit Hormonen aus Leichengehirnen mitorganisiert hatten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, fahrlässig Sicherheitsvorschriften missachtet zu haben. Die Opfer starben, weil sie durch die Hormone mit der tödlichen Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) infiziert wurden.

Den Angeklagten, die alle ihre Unschuld beteuern, drohen drei bis zehn Jahre Haft.

In Frankreich erhielten fast 1.700 Kinder das Hormon, das bis 1988 bei Verstorbenen aus der Hirnanhangsdrüse (Hypophyse) gewonnen wurde. Viele von ihnen leben heute in ständiger Angst, dass auch bei ihnen Creutzfeldt-Jakob ausbrechen könnte. Denn die Krankheit kann noch Jahrzehnte nach der Infektion auftreten. Wie beim Rinderwahn BSE wird bei Creutzfeldt-Jakob über Monate das Gehirn schwammartig zersetzt, was schließlich zum Tod führt.

200 Betroffene als Zivilkläger
In dem Prozess, der bis Ende Mai angesetzt ist, treten 200 Betroffene als Zivilkläger auf. "Wir sind sehr bewegt", sagte Jeanne Goerrian von der Opfervereinigung AVHC. "Wir haben das Gefühl, dass unsere Kinder bei uns sind und uns zusehen." Die Eltern hofften, dass nach jahrelangem Kampf um die Aufarbeitung der Affäre "dem Andenken unserer Kinder nun Gerechtigkeit widerfährt". Die Verteidigung machte dagegen geltend, dass die medizinischen Kenntnisse in den 80er Jahren über das Risiko der CJK-Ansteckung unzureichend gewesen seien und ihre Mandanten die Gefahr nicht hätten erkennen können.

Spätes Verbot von Hormonen aus Leichen
Der französische Staat hatte in den 80er Jahren der Organisation France Hypophyse das Monopol übertragen, die Wachstumsbehandlungen zu organisieren. Wegen der stark steigenden Nachfrage nach dem Hormon sollen Verantwortliche dort eine Prüfung der Herkunft der Leichendrüsen vernachlässigt haben. Nach dem Tod eines 21-Jährigen in den USA hatten zudem Deutschland und zahlreiche andere Länder schon 1985 die Entnahme des Wachstumshormons bei Leichen verboten und waren zur synthetischen Herstellung übergegangen. Frankreich wartete dagegen noch drei Jahre ab. Der französische Staat hat die Opferfamilien inzwischen entschädigt: mit 225.000 Euro pro verstorbenem Angehörigem.

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