Nonnen von Goldenstein

Sozialhilfe-Missbrauch: Jetzt wird Justiz aktiv

In Salzburg hat die Staatsanwaltschaft nach einem „Krone“-Bericht wegen möglichem Betrug und Diebstahl im Zusammenhang mit Sozialleistungen für zwei hochbetagte Nonnen Ermittlungen aufgenommen. Die Ordensleitung bestreitet einen Missbrauch, das Land fordert Zehntausende Euro zurück.

Die Auseinandersetzung um die Rückkehr dreier hochbetagter Nonnen in das leer stehende Kloster Goldenstein in Elsbethen bei Salzburg ist um eine Facette reicher – und jetzt ein Fall für die Justiz.

Die Staatsanwaltschaft wird aktiv, weil die Ordensleitung offenbar für die Unterbringung für zwei von drei Nonnen im Pflegeheim Sozialleistungen beantragt hat, obwohl diese vermutlich kein Anrecht darauf hatten. Es geht um 64.000 Euro, die das Land Salzburg jetzt zurückfordert.

Die Sozialabteilung des Landes habe nämlich eine missbräuchliche Verwendung von Sozialleistungen geortet, da für die Altersversorgung der Nonnen mehr als genug Geld da gewesen sei, wie die „Krone“ bereits ausführlich berichtete. Die mit einer Generalvollmacht ausgestattete Ordensleitung habe den Antrag mit den bürgerlichen Namen der Schwestern gestellt, um die Restkosten für das Pflegeheim abzudecken.

Ordensleitung verteidigt Anträge
Dem Vorwurf entgegnet die Ordensleitung damit, dass die Anträge gesetzlich korrekt gestellt und von der zuständigen Bezirksbehörde genehmigt worden sind. Somit sei der Orden der Ansicht, dass kein Missbrauch begangen wurde und erklärte zusätzlich, dass durch alte Regeln der sogenannte Pflegeregress abgeschafft wurde. Deshalb dürften vorhandene Finanzen der Nonnen nicht mehr für die Pflege herangezogen werden. „Ein ,Missbrauch‘, wie von Medien in den Raum gestellt wird, fand und findet in keiner Weise statt“, erklärte ein Sprecher des Ordens. 

Was bisher geschah

  • Nach Spitalsaufenthalten von zwei der Nonnen Ende 2023 sind alle drei in eine von Ordensfrauen geführte Seniorenresidenz im benachbarten Oberalm übersiedelt worden. Gegen ihren Willen, wie die Frauen sagen.
  • Anfang September sind die Nonnen aber unerlaubt in das leer stehende Kloster Goldenstein zurückgekehrt, was für mediale Aufmerksamkeit weit über die Grenzen Österreichs hinaus gesorgt hatte. Mithilfe von ehemaligen Schülerinnen leben sie seither wieder dort und haben wiederholt betont, nicht mehr aus Goldenstein wegzugehen.

Das Land Salzburg gehe jedoch davon aus, dass der Übergabevertrag der Liegenschaft „Schloss Goldenstein“ die Voraussetzungen für die Sozialhilfe ändere. Sollte das Land die Sozialleistungen zurückziehen, würde dem Ordenssprecher nach das bisher erhaltene Geld zurückgezahlt.

Bezirksbehörde „war nicht informiert“
„Wir waren nicht über alles informiert“, erklärte Bezirkshauptfrau Karin Gföllner gegenüber den „Salzburger Nachrichten“. Der Sozialabteilung sei der Übergabevertrag für das Kloster nicht vorgelegt worden, der auch die finanzielle Situation thematisiere. „Als wir informiert wurden, haben wir die Zahlungen sofort eingestellt.“

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Ermittlungen gegen unbekannte Täter wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit den Sozialhilfeanträgen eingeleitet. Obendrauf wird noch untersucht, ob möglicherweise Geld, das eine der Nonnen geerbt haben soll, aus dem Kloster gestohlen wurde.

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